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Beschäftigte setzen Zeichen! Mitarbeiter und Arbeitgeber gemeinsam gegen die weitere Liberalisierung bei den Bodenverkehrsdiensten!

  

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen ,

dem Aufruf der GÖD, sich an den Betriebsversammlungen am 10.10.2011 zu beteiligen sind viele unserer Mitglieder und Kolleginnen und Kollegen gefolgt. Es war wichtig, gemeinschaftlich ein Zeichen gegen die wahnwitzigen Ideen der zuständigen EU-Kommissare zu setzen, unabhängig davon, ob man in der Verwaltung oder im Bodenverkehrsdienst tätig ist.

Während in FRAPORT die GÖD-Vertreter noch zusätzlich eine Flaggenabordnung postiert hatten, wurde die Versammlung in München durch die Anwesenheit vieler GÖD-Funktionäre und Mitglieder unterstützt. Kurz vor der Versammlung in München wurde durch den Vorsitzenden des Bundesfachverbandes Flughäfen, Bernhard Plath, noch ein längeres Gespräch mit der Europaabgeordneten Dr. Angelika Niebler geführt. In diesem wurden Ihr anschaulich die negativen Auswirkungen der neuen Pläne auf die Kolleginnen und Kollegen geschildert. In Frankfurt sprach u.a. MdEP Thomas Mann, der sich in seiner Rede massiv gegen die Pläne des EU-Verkehrskommissar Hr. Kallas stemmte!

Die Mitglieder des Bundesfachverbandes Flughäfen der GÖD und damit Eure Kollegen und Kolleginnen, werden sich weiterhin aktiv für Eure Interessen einsetzen! Solidarität macht stark! Deshalb unterstützen auch Sie unseren Einsatz und werden Sie Mitglied bei der GÖD!

 

Bericht:

 

 

Bernhard Plath                              Manfred März

Vorsitzender                                  2. Vorsitzender
Bundesfachverband                      Bundesfachverband
Flughäfen                                      Flughäfen

 

Schlagzeilen

ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT

Zum 1. Mai 2011 endet die siebenjährige Übergangszeit für die acht osteuropäischen Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind und die damit verbundenen Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Dies sind Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Bürger dieser Staaten können sich damit künftig frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt als eine der Grundfreiheiten in der EU - neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit rechnet mit rund 100.000 Menschen, die wegen der Freizügigkeit pro Jahr zusätzlich nach Deutschland kommen werden.
Vor diesem Hintergrund ist es äußerst wichtig, für weitere Branchen im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes Mindestlöhne festzusetzen, die von in- und ausländischen Unternehmen und Betrieben nicht unterschritten werden dürfen.  Dies gilt insbesondere für das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Zeitarbeit.