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Vorstellung der Reformvorschläge zur Neugestaltung der Bundeswehr

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat am 7. Februar den Gewerkschaften und Verbänden die von Staatssekretär Dr. Otremba mit dem Arbeitsstab Umbau der Bundeswehr entwickelten Vorschläge für die Neugestaltung der Bundeswehr vorgestellt.

Die GÖD war bei der im unmittelbaren Anschluss an die Information an die Mitarbeiter seines Hauses durchgeführten Vorstellung an Gewerkschaften und Verbände mit dem Bundesvorsitzenden Raymund Kandler und dem Vorsitzenden des Bundesfachverbandes Bundeswehr, Jörg Stadler und dem stellvertretenden Fachverbandsvorsitzenden Andreas Röpcke vertreten.


Das Anliegen des Ministers, seine Mitarbeiter und die diese vertretenden Gewerkschaften und Verbände persönlich über die geplanten Maßnahmen zu informieren wird von der GÖD ausdrücklich begrüßt.

Der unter der Überschrift "Konzentration und Verantwortung - Die prozessorientierte Neuausrichtung der Bundeswehr" vorgelegte Bericht des Arbeitsstabes Umgestaltung wurde von Verteidigungsminister zu Guttenberg und Staatssekretär Dr. Otremba ausführlich erläutert. Der Minister hat darum gebeten,  "den Vorschlägen zur Veränderung vorurteilsfrei zu begegnen", denn
"Veränderung bedeutet auch immer Verbesserung".

Ministerium soll acht Abteilungen umfassen

Das Ministerium soll auf seine wesentlichen Funktionsbereiche "Politik und
Planung", "Ressourcen" sowie "Militärische Auftragserfüllung" ausgerichtet werden und soll künftig aus acht Abteilungen bestehen.
Nach dem Bericht der ASU wären dies: "Politik und Recht" sowie "Planung, Haushalt", beide im Funktionsbereich "Politik und Planung" angesiedelt. Dem Funktionsbereich "Ressourcen" zugeteilt sind "Personal" sowie "Infrastruktur
und Dienstleistungen". "Konzeption, Fähigkeitsmanagement", "Führung Streitkräfte" und "Einsatz/Militärisches Nachrichtenwesen" bilden den Funktionsbereich "Militärische Auftragserfüllung".

Neue Rolle für den Generalinspekteur

Eine zentrale Veränderung in der neuen Struktur ist die Position des
Generalinspekteurs. Ihm komme nicht nur in den Streitkräften, sondern auch im Ministerium eine neue, zentrale Rolle zu.
Er wird dem Minister zukünftig für die Führung, Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sowie den Einsatz der Bundeswehr unmittelbar verantwortlich sein. Die Inspekteure werden als Befehlshaber der jeweiligen militärischen Organisationsbereiche aus dem Ministerium ausgegliedert.

Konzentration auf Kernaufgaben

Die bisher 3.100 Dienstposten im Ministerium sollen auf etwa 1.800 reduziert werden. Ein weiterer Vorschlag besteht darin die zivil/militärischen Abgrenzungen aufzulösen. "Dienstposten, die für militärische wie zivile Mitarbeiter gleichermaßen offenstehen, werden die Regel sein", so Otremba. Hauptaufgabe der Reform ist es, die Konzentration auf Kernaufgaben, mehr
Flexibilität und höhere Effizienz in der Bundeswehr zu erzielen und dadurch die Bundeswehr als wirksames Instrument unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken.
Nun schließt sich eine Phase der Konsultation mit Personalvertretungen, Verbänden und dem Parlament an. Ende März sollen nach den Ausführungen des Ministers  neue verteidigungspolitische Richtlinien vorgelegt werden. Die Grundlagen für ein
Stationierungskonzept - Militärische und zivile Dienststellen - sollen bis Mitte 2011 vorliegen und die Feinausplanung soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein.

Der gesamte Bericht des Arbeitsstabes, Eckpunkte des Reformvorschlages und ein entsprechendes Organigramm können auf der Homepage des BMVg über dem Link: "Das Ministerium marschiert vorweg" unter   http://www.bmvg.de abgerufen werden.

München, den 8. Februar 2011

 

Schlagzeilen

BAG ermöglicht sachgrundlose Befristung bei mehr als drei Jahren zurückliegender Zuvor-Beschäftigung!

Mit seiner Entscheidung vom 4. April hat das Bundesarbeitsgericht eine gravierende Änderung für befristete Arbeitsverträge herbeigeführt.

Gem. § 14 Abs. 2 TzBfG ist eine kalendermäßigen Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Dies wurde bisher so ausgelegt, dass bei einer - auch über viele Jahre zurückliegenden - früheren Beschäftigung beim selben Arbeitgeber eine wirksame sachgrundlose kalendermäßige Befristung nicht mehr möglich ist.

Entsprechende befristete Arbeitsverträge wurden damit als unbefristet bewertet.

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4. April 2011 ( Az: 7 AZR 716/09) ist nun auch eine sachgrundlose Befristung bis zu zwei Jahren möglich, wenn eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers beim selben Arbeitgeber mehr als drei Jahre zurückliegt.

Dadurch soll nach Ansicht des 7. Senats verhindert werden, dass das dauerhafte Beschäftigungsverbot ein Einstellungshindernis darstellt.

Die Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG soll den Arbeitgebern ermöglichen, auf schwankende Auftragslagen und wechselnde Marktbedingungen flexibel zu reagieren. Daneben soll für Arbeitnehmer die Möglichkeit der Dauerbeschäftigung geschaffen werden.

Raymund Kandler