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Tarifausschuß des Bundes lehnt Einführung des Mindestlohnes für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ab Der Tarifausschuss im Arbeitsministerium hat am 31. August 2009 mit drei Gegenstimmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und damit einer Patt-Situation mit der Arbeitgeberbank den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen abgelehnt. Damit hat der Deutsche Gewerkschaftsbund zu verantworten, dass der zwischen dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. (BDWS) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag vorerst nicht in Kraft treten kann. Mit dieser alleine auf ideologischen Gründen basierenden Entscheidung werden den etwa 100.000 Geringverdienern unter den ca. 180.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Wach- und Sicherheitsgewerbes Lohnerhöhungen von bis zu 39 Prozent vorenthalten! Mit der Entscheidung im Tarifausschuss des Bundes ist der Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe noch nicht vom Tisch. Das Bundeskabinett kann trotz der Patt-Situation im Tarifausschuss eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die die Anwendung der Mindestlöhne für alle in- und ausländischen Unternehmen und Mitarbeiter zwingend vorschreibt. Die GÖD und ihr Dachverband CGB fordern die Bundesregierung auf von dieser Möglichkeit umgehend Gebrauch zu machen. Die Entscheidung des Tarifausschusses zeigt, warum es notwendig ist, christliche Gewerkschaften auch in den zentralen Gremien zur Festsetzung von Mindestlöhnen, z.B. im sogenannten Pflegausschuss, oder beim Hauptausschuss nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz zu beteiligen. Ansonsten wird die Bundesregierung ihrem Auftrag nicht gerecht, die Arbeitnehmerinteressen aller Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Sie würde sich zum Steigbügelhalter alleine des DGB machen. München, den 1. September 2009 |