Wach- und Sicherheitsgewerbe

Tarifvertrag Mindestlohn unterzeichnet !!!

Als Dienstleistungsgewerkschaft im CGB hat die GÖD neben anderen Bereichen Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe abgeschlossen.

Die GÖD ist derzeit alleiniger Tarifpartner des Bundesverbandes für das Wach- und Sicherheitsgewerbe (BDWS) in Sachsen und Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.  Außerdem ist die GÖD Tarifpartner des BDWS und des BDGW in anderen Bereichen. Daneben bestehen einige Haustarifverträge mit Wach- und Sicherheitsunternehmen.

Wirkung von Tarifverträgen:

Tarifverträge gelten gem. Tarifvertragsgesetz grundsätzlich nur für verbandsgebundene Betriebe und hier nur für die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft. Es kann jedoch mittels Arbeitsvertrag auch in anderen Fällen die Geltung von Tarifverträgen vereinbart sein. Insbesondere weisen wir darauf hin, daß durch die sog. "Nachwirkung" gekündigter Tarifverträge nur die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft Anspruch auf Leistungen aus dem Tarifvertrag bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung haben. Dies gilt auch für den Fall des Austritts des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband.

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