Tarifeinigung 2010 für Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes von Bund und
kommunalen Arbeitgebern

Bei der Fortsetzung der Tarifverhandlungen wurde am Samstag, den 27. Februar 2010 kurz vor Mitternacht eine Tarifeinigung auf Grundlage der Schlichtungsempfehlung erzielt. Diese sieht vor:

  • Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 1,2 % ab 1. Januar 2010, um 0,6 % zum 01. Januar 2011 und um weitere 0,5 % ab dem 01. August 2011
  • Einmalige Sonderzahlung im Januar 2011 in Höhe von 240,-- €
  • Das Volumen für das Leistungsentgelt wird von 2010 bis 2013 jährlich um jeweils 0,25 % erhöht und beträgt im Jahr 2013 demnach 2 %. 
  • Die Entgelte für Auszubildenden erhöhen sich um 1,2 % ab 1. Januar 2010, um 0,6 % zum 01. Januar 2011 und um weitere 0,5 % ab dem 01. August 2011. Im Januar 2011 wird eine Sonderzahlung in Höhe von 50,00 € gezahlt.
  • Anspruch auf Übernahme von Auszubildenden mit der Abschlussnote von mindestens befriedigend bei dienstlichem bzw. betrieblichen Bedarf für zwölf Monate. Bei den hiervon nicht erfassten Auszubildenden wirken die Tarifparteien bei abgeschlossener Abschlussprüfung auf eine Übernahme für zwölf Monat hin.
  • Daneben wurden u.a. Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit für ältere Beschäftigte, zur Verlängerung des bisherigen Übergangsrechts und eine Prozessvereinbarung zum Eingruppierungsrecht vereinbart.
  • Für Krankenhaus- und Pflegebereich ist u.a. eine schrittweise Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte bis zum 1. Januar 2012 um insgesamt 2,3 % vereinbart.
  • Im Bereich der Ver- und Entsorgung erhalten die Beschäftigten neben der Einmalzahlung von 240,-- € Erhöhungen in Höhe von 2,1 % zum 1. Januar 2010 und weiteren 1,6 % zum 1. Januar 2011
  • Für die Bereiche Nahverkehr und Versorgung wurden weitere besondere Regelungen getroffen.
  • Die Laufzeit beträgt 26 Monate (29. Februar 2012).

München, den 28. Februar 2010