ERGÄNZENDE TARIFREGELUNG FÜR BESCHÄFTIGTE IN KOMMUNALEN KRANKENHÄUSERFür Beschäftigte in Kommunalen Krankenhäusern wurde vereinbart, dass für während des Bereitschaftsdienstes geleistete Nachtarbeit ein Zeitzuschlag in Höhe von 15 % des Bereitschaftsdienstentgelts oder entsprechender Freizeitausgleich gewährt wird. Bei Leistung von mindestens 288 Nachtarbeitsstunden die während des Bereitschaftsdienstes geleistet werden, erhalten die Beschäftigten außerdem Zusatzurlaub von zwei Arbeitstagen pro Kalenderjahr. |