Tarifabschluss für Beschäftigte bei den Ländern

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich in der dritten Verhandlungsrunde am 9.12.2023 für die Beschäftigten der Länder  (ohne Hessen) u.a. auf Einkommenssteigerungen zwischen 8 und 16 % geeinigt.

Eckpunkte der Tarifeinigung:

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Eckpunkte verständigt:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. November 2024 um 200 Euro, und weitere Anhebung um 5,5 % ab dem 1. Februar 2025, mindestens um 340,-- €
  • Erhöhung der Ausbildungsentgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
  • Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro. (1.800 Euro im Dezember 2023, danach von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro)

 

Tarifabschluss mit der opseo-Gruppe für 2024

Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen konnte für die in der opseo-Gruppe vereinten und auf die außerklinische Intensivpflege spezialisierten mittel-ständischen Pflegeunternehmen ein Tarifabschluss für 2024 erreicht werden.

Nach Zustimmung unserer Tarifkommission und der zuständigen Gremien wurden zwischenzeitlich die Tarifverträge unterzeichnet.  Diese sehen folgende Eckpunkte vor: 

 

DGB und Beamtenbund verhindern Tariflohn im Sicherheitsgewerbe

Dresden, 14. Juni 2023; Die Arbeitnehmervertreter des DGB und Beamtenbundes (DBB) haben der Allgemeinverbindlichkeit für Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen nicht zugestimmt. Damit geben Gewerkschaftsvertreter etwa 7.000 nicht tarifgebundene Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe dem Lohndumping preis.

Der Tarifausschuss im Freistaat Sachsen besteht aus je drei Vertretern von Arbeitgeberverbänden und drei Vertretern der Gewerkschaften des DGB und des DBB. Sie haben über die Anerkennung der AVE in einem Mehrheitsbeschluss zu entscheiden und teilen dem zuständigen Staatsminister für Wirtschaft Arbeit und Verkehr ihre Entscheidung mit. Diese ist für den Minister bindend. Mit der AVE hätten alle Beschäftigten der Branche rechtlichen Anspruch auf die Tariflöhne. Ohne AVE gilt das nur für Mitgliedsbetriebe des BDSW und für GÖD Mitglieder.

 

Einigung zur TVöD Tarifrunde 2023 für Bund und Kommunen

In der Tarifrunde zum TVöD von Bund und Kommunen wurde am 22.04.23 nach zähen Verhandlungen eine Einigung erzielt. Auf Basis des Schlichterspruchs haben sich die Tarifparteien des TVöD am 22.04.23 zu einer vierten Verhandlungsrunde in Potsdam getroffen und haben eine Einigung erzielt.

 

Die Einigung sieht im wesentlichen folgende Eckpunkte vor:

  • Eine Steuer- und sozialabgabefreie Einmalzahlung in Höhe von netto 1240€ im Juni 2023
  • Von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von netto jeweils 220€. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig. Auszubildende jeweils zur Hälfte.
  • Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200€ und anschließend um 5,5%. Der Erhöhungsbetrag wird auf mindestens 340€ angepasst wo eine solche Erhöhung nicht erreicht wird.

  • Ab dem 1. März eine Erhöhung der Praktikanten- und Ausbildungsentgelte um 150€
  • Laufzeit des Tarifvertrages 24 Monate beginnend mit dem 01. Januar 2023

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