euroEinigung zum TVL bei den Ländern (außer Hessen)

Nach den massiven Warnstreiks der letzten Wochen zur Tarifrunde 2019 erfolgte am 2. März 2019 eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei den Ländern ( außer Hessen ) mit einer Laufzeit von 33 Monaten ( bis zum 30. Septmber 2021).

Eckpunkte der Einigung sind im Wesentlichen:

Erhöhung der Tabellenentgelte

  • Die Entgelte werden in drei Schritten erhöht, wobei die Entgelte der Stufe 1 überproportional erhöht werden.
  • Rückwirkend zum 1. Januar 2019 werden die Tabellenentgelte in der Stufe 1 um 4,5 Prozent erhöht und in den übrigen Stufen um 3,01 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro.
  • Zum 1. Januar 2020 werden die Entgelte der Stufe 1 um 4,3 Prozent erhöht, in den übrigen Stufen um 3,12 Prozent bei einem Mindestbetrag von 90 Euro.
  • Zum 1. Januar 2021 werden die Entgelte der Stufe 1 um 1,8 Prozent. Die Entgelte der übrigen Stufen werden um 1,29 Prozent erhöht – mindestens jedoch um 50 Euro.

Pflege

  • Für den Tarifvertrag der Länder werden die Tabellenwerte der Pflegeentgelttabelle (P-Tabelle) und die entsprechenden Eingruppierungsregelungen aus dem TVöD übernommen. Diese neu vereinbarten Tabellenentgelte werden für die Beschäftigten in der Pflege in den Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen wie die übrigen Entgelte erhöht.
  • Pflegekräfte an Universitätskliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg erhalten eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich.
  • Zuschläge für Samstagsarbeit in Krankenhäuser und den Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit in Krankenhäusern nach § 43 TV-L werden erhöht. Der Zusatzurlaub erhöht sich im Jahr 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage.

Auszubildende

  • Die Ausbildungsentgelte nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag von 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht.
  • Die Ausbildungsentgelte nach dem TVA-L Gesundheit werden zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 45,50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht.
  • Der Urlaubsanspruch wird einheitlich auf 30 Ausbildungs- bzw. Arbeitstage festgelegt (und erhöht sich somit um einen Tag).
  • Die Übernahmeregelungen des § 19 TVA-L BBiG und des § 18a TVA-L Pflege werden ab dem 1. Januar 2019 wieder in Kraft gesetzt und treten mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft.

Weitere Vereinbarungen

  • Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt, wobei die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit die Entgeltgruppe 9b wird. Aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten wird die Entgeltgruppe 9a mit neuen Ausgangswerten.
  • Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht.
  • Keine Einigung konnte bei der Forderung der Gewerkschaft nach einer stufengleichen Höhergruppierung erzielt werden.
  • Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurde wie bei den Beschäftigten in der Pflege eine neue Entgelttabelle vereinbart, die sich am TVöD orientiert. Grundsätzlich erfolgt auch für diese Tarifbeschäftigten der Länder die Übernahme der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung VKA für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst.
  • In der Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder wird zum 1. Januar 2019 die Angleichungszulage von bisher 30 Euro auf 105 Euro erhöht.

Das Ergebnis des Tarifabschlusses muss zeit- und wirkungsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen werden.

München, im März 2019