BMI-Rundschreiben

 

Info des BMI zur Arbeitsbefreiung / Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nach beiliegender Info des BMI kann nach den den flächendeckenden Schließungen von Kindergärten und Schulen Beamten und Beschäftigten des Bundes Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Kinderbetreuung unter Fortzahlung der Bezüge bzw. des Entgelts von insgesamt bis zu 10 Arbeitstagen gewährt werden.

 

Die Voraussetzungen hierfür sind im Rundschreiben ausführlich dargestellt.

 

Diese Regelung des Bundes dürfte betroffenen Eltern entgegenkommen,

 

wenigstens für zwei Wochen die notwendige Betreuung ihrer Kinder unter 12 Jahren zu gewährleisten ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

 

Diesem Beispiel sollten auch alle anderen Arbeitgeber folgen !

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Raymund Kandler

Vorsitzender