Ministererklärung zur Nutzung von Video- oder Telefonkonferenzen usw. zu Betriebsratssitzungen.

gem. der als Link beiliegenden Ministererklärung vom 20.03.2020 soll zur Vermeidung von Gefährungen für Betriebsratsmitglieder in der aktuellen Corona-Krise auch die Teilnahme an Betriebsratssitzungen durch Video- oder Telefonkonferenzen usw. möglich sein.

Ministererklärung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20.03.2020:

Ministererklärung BMAS