Personalvertretungsrecht jetzt neu und modern

Berlin fra Sommer, Sonne, Urlaubszeit nicht für die Spitzen der Gewerkschaften und Verbände. Das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat(BMI) hat den Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes in der parlamentarischen Sommerpause in die Beteiligung gegeben. Dieses Gesetz ist das entscheidende Grundsatzdokument für die Zusammenarbeit in allen Bereichen des Bundes mit den Interessenvertretern und hat letztendlich Auswirkung auf jeden Mitarbeiter im öffentlichen Bereich.

Seit der letzten Novellierung 1974 hat sich die Welt total verändert. Jetzt geht es um die Verbesserung der Informations- und Beteiligungsrechte und vor allen um die Mitbestimmung der Personalräte. Sie sollen jetzt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen stattfinden. Ganz neu ist erstmalig die Mitbestimmung bei Privatisierung, die Erleichterung der Teilfreistellung von Personalräten, sowie die Möglichkeit der zeitlichen Flexibilisierung von Beteiligungsverfahren. Neu ist auch Veränderung der Wahlrechtsvorschrift mit zulässiger Abwesenheitszeit von 10 auf 12 Monate, die Wahlberechtigung ab 16 Jahre und Entfall der Altersgrenze für AZUBIS bei der Wahl zur Auszubildendenvertretung.

Der vorgelegte Referentenentwurf basiert auf Vorabsprachen mit allen Beteiligten. Auch der Fachbereich Bundeswehr der GÖD findet das die vorgesehenen Maßnahmen im Referentenentwurf richtig sind und den Grundstein bilden für ein modernes anwenderfreundliches Ablösegesetz. Alle strittigen Fragen wie beispielsweise die generelle Möglichkeit auch außerhalb von der „Corona-Pandemie“ Sitzungen nur über Videokonferenzen abzuhalten im Gesetz zu verankern, erstmal nicht berücksichtigt wurden. Deshalb werden wir in Zusammenarbeit mit unserem Dachverband CGB auch weiterhin an diesem kontinuierlichen Prozess der Weiterentwicklung dieses Gesetzes gerne mitwirken.

Bis zum 7. August haben jetzt alle Beteiligten noch Zeit Änderungen vorzuschlagen bevor das BMI die Abstimmung in Ihren Ressorts vornimmt.

 

Hier geht es zum Referentenentwurf