Unglaublich... und das soll wahr sein?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Veröffentlichung der Zahlen zur Betriebsratswahl bei der Fraport AG lösen ein allgemeines Kopfschütteln aus. Viele Kolleginnen und Kollegen sprechen uns an und sagen, “das kann doch nicht wahr sein“. Ja, auch wir glauben es immer noch nicht.
Bereits im Vorfeld wussten wir, das diese Wahlen, die von den Kollegen der Fraport Ground Services (FGS) und deren bestellten Wahlvorstand (Wahlvorstand FGS) eingeleitet und durchgeführt wurden, ein Hindernislauf für alle Fraport Beschäftigte werden. Dennoch sind wir überrascht was hier veröffentlicht wird.
Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann haben die bei Fraport etablierten Gruppierungen von 4695 gültigen Stimmen lediglich 919 Stimmen erhalten und die bei der FGS etablierten Gruppierungen 3776 Stimmen. Rechnet man das auf die Wähler um, dann wird hier gesagt, dass bei Fraport von ca. 7500 Beschäftigten nicht einmal 12,5 % gewählt haben. Jedoch waren bei der FGS von gut 4000 Beschäftigten ca. 90 % der Beschäftigten wählen.
Und schon sind wir wieder bei dem Thema Fairness und Gleichberechtigung. Es wurden lediglich zwei Wahllokale angeboten, die Durchführung der Wahl erfolgte an einem Wochenende, für ein Großteil der Beschäftigten fast 5 Km entfernt (für die Kollegen aus dem Süden sogar etwa 12 Km) und dies mitten in der Haupturlaubszeit. Von den Randbedingungen möchten wir erst gar nicht sprechen. Fair sieht anders aus. Ja, man könnte sogar von einer „Behinderung des Wahlrechtes“ sprechen.
Bevor jetzt alle sagen „ja, warum habt ihr nicht mit denen gesprochen“.
Am 30. April fand ein Gespräch zwischen einer Delegation des BR der Fraport AG und der FGS statt. Seitens des Fraport BR wollte man eine Zusammenarbeit zur Durchführung einer gemeinsamen Wahl, auf Basis eines Vorschlages des Richters vom Landesarbeitsgericht Frankfurt besprechen. Diese Möglichkeit wurde jedoch seitens der FGS als “nicht akzeptabel“ angesehen. Entweder nach ihren Bedingungen oder gar nicht. Frei nach dem Motto „friss oder stirb“.
Wir seitens der GÖD können und werden solch ein Wahlergebnis weder anerkennen noch akzeptieren und werden uns weitere Maßnahmen vorbehalten.