Anwendung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18) zu Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigung auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen (TVöD) sowie auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(von Ref. jur. Fabian Nikl)

 

euroEinigung zum TVL bei den Ländern (außer Hessen)

Nach den massiven Warnstreiks der letzten Wochen zur Tarifrunde 2019 erfolgte am 2. März 2019 eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei den Ländern ( außer Hessen ) mit einer Laufzeit von 33 Monaten ( bis zum 30. Septmber 2021).