Bund: Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. März 2014

euroAm 9. Oktober 2014 hat der Bundestag einstimmig unter Zustimmung aller Fraktionen den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 verabschiedet.

Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre des Bundes rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent, mindestens aber 90 Euro, und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent angehoben.

Die Erhöhungen vermindern sich nach § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 14a Absatz 1 Satz 2 BBesG unter Zuführung auf die Versorgungsrücklage jeweils um 0,2 Prozentpunkte.

Die Anwärterbezüge erhöhen sich rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro.

Im Anhörungsgespräch im BMI vom 14. März 2014  wurde von den Vertretern der Christlichen Gewerkschaften die inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst begrüßt. Gleichzeitig wurde aber die zurückhaltende Position zur Übernahme des vorzeitigen Renteneintritts für langjährig Versicherte und zur Mütterrente in die Beamtenversorgung bedauert.