Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2014 eine Verordnung zur Erweiterung der anerkannten Berufskrankheiten um vier vier neue Krankheiten als Berufskrankheiten beschlossen.
Hieraus erfolgen für Betroffene Ansprüche auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung und ggf. Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung.
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Bestimmte Formen des so genannten „weißen Hautkrebses" (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung
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Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten
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Hypothenar-Hammer-Syndrorm und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung)
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Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe
Diese Verordnung bedarf noch der Zustimmung der Länder. Betroffene können sich aber bereits vorab bei ihren Unfallversicherungen melden.