Nein zur gesetzlich verordneten Tarifeinheit !!

Kein Eingriff in das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit

zu dem am 10. Dezember im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Tarifeinheitsgesetz soll am 5. März 2015 die erste Lesung im Deutschen Bundestag stattfinden.

Der Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit verletzt nach unserer Überzeugung die Grundrechte freier Gewerkschaften und ihrer Mitglieder. Verfassungsmäßige Grundsätze wie die Koalitionsfreiheit, der Minderheitenschutz und die freie und unabhängige Ausübung gewerkschaftlicher Rechte werden dabei außer Kraft gesetzt.

Zwischenzeitlich wird im herrschenden Schrifttum, von Organen der Rechtspflege und in vielen vorliegenden Gutachten in dem vorgesehenen Gesetz ein verfassungswidriger Eingriff in das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit gem. Artikel 9 Grundgesetz gesehen. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Tarifeinheit und der damit verbundene Eingriff in fundamentale Grundrechte ist demnach weder ordnungspolitisch noch zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie oder aus anderen Gründen gerechtfertigt.

Seit dem Beschluss im Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 2010 mit dem Bekenntnis zur Tarifpluralität hat es weder eine Zunahme von Arbeitskämpfen gegeben, noch wurde der Betriebsfrieden zunehmend gefährdet. Die Tarifpartner wurden ihrer durch das Grundgesetz vorgegebenen Aufgabe im Wesentlichen verantwortungsvoll gerecht und waren bisher Garant, dass ein vermeintliches Streikchaos in Deutschland eben nicht Einzug gehalten hat.

Der grundgesetzlich vorgesehene Normalfall von Tarifpluralismus ist nach unserer Überzeugung zwingende Voraussetzung für eine funktionierende Tarifautonomie.

Tarifpluralismus ist seit Jahren gelebte Realität in der Bundesrepublik Deutschland und hat sich grundsätzlich bewährt. Tarifeinheit darf daher nicht gesetzlich vorgeschrieben werden.

Wir fordern daher alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag auf, die von vielen Seiten geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken, die sich gegen eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit richten ernst zu nehmen und von einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit Abstand zu nehmen.