Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz

Die Christliche Gewerkschaft Metall legt federführend im Verbund mit ihren Schwestergewerkschaften gegen das am 6.7.2015 vom Bundespräsidenten unterzeichnete Gesetz zur Tarifeinheit beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein.

Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der CGM: „Die freie Koalitionsbildung, die Tarifautonomie und das Streikrecht waren bislang verbürgtes Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung verstößt mit ihrem Eingriff in Art. 9 Abs. 3 nicht zum ersten Mal gegen ihren verfassungsrechtlich bindenden Auftrag, den Schutzbereich des Grundrechts, also auch die Menschenrechte im Allgemeinen, zu wahren. Die staatliche Gewalt begeht hier sowohl eine Verletzung der Freiheits- und Gleichheitsrechte als auch den Bruch mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Und: Demokratie ist definitiv keine Frage der ‚Verhältnismäßigkeit'. Hier wird mit Vorsatz Vertrauen verspielt.

Der Gesetzgeber begrenzt vor allem die Entwicklungsmöglichkeiten junger Gewerkschaften, denen Tarifverträge als attraktives Werbemittel zur Mitgliedergewinnung zukünftig in deutlich geringerem Maße zur Verfügung stehen werden. Weil die Fähigkeit zum gewerkschaftlichen Handeln den Nachweis einer umfänglichen Tarifarbeit nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG voraussetzt, greift das Tarifeinheitsgesetz mit seinen Beschränkungen hinsichtlich gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen und der Geltung konkurrierender Tarifverträge in den Kernbereich von Art. 9, Abs. 3 GG ein. Der Gesetzgeber bevorzugt einzelne Gewerkschaften, ohne dass dafür ein dringender Handlungsbedarf besteht. Es gibt geeignete Mittel, um beispielsweise eine funktionierende öffentliche Daseinsvorsorge gewährleisten zu können. Dass die Tarifautonomie selbst bestehende Tarifkollisionen auflösen kann, zeigt der zurückliegende Tarifabschluss bei der Deutschen Bahn. Der Gang nach Karlsruhe ist daher unerlässlich."