Bundesarbeitsgericht erlaubt mehrere Tarife in einem Betrieb

Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt stärkt die Gewerkschaftsvielfalt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat beschlossen, dass in Betrieben künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen können. Das Urteil hebt damit den bisherigen Grundsatz "ein Betrieb, ein Tarif" auf. Mit seiner Entscheidung stärkt das Gericht die kleineren Gewerkschaften, die für ihre Klientel eigene Tarifabschlüsse durchsetzen.

Dass diese Entscheidung den „großen“ Gewerkschaften nicht passt, verwundert nicht. Seit Jahren leiden die Einzelgewerkschaften des DGB an massivem Mitgliederschwund, so waren es 1991 noch 11,8 Millionen Mitglieder, heute sind es gerade noch 6,3 Millionen. Keine noch so ausgeklügelte Kampagne konnte die Mitglieder zum Bleiben bewegen, von Neuzugängen ganz zu schweigen. Die Feststellung des obersten Arbeitsgerichts, dass Tarifverträge von kleineren Konkurrenzgewerkschaften, wie der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) oder der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), gleichwertig anzuwenden sind, kommt da sehr ungelegen.

Statt sich aber dem Wettbewerb zu stellen, verbündet man sich mit dem Gegner und ruft nach einem Gesetz. Es ist bezeichnend, dass die großen DGB Gewerkschaften ihre eigene Hilflosigkeit damit überspielen, indem sie einmal mehr versuchen, den Gesetzgeber als Erfüllungsgehilfen des eigenen Machtanspruches zu missbrauchen. Zu diesem Zweck ist man sich auch nicht zu schade, sich mit dem eigentlichen Gegner zu verbünden. In trauter Einigkeit wird von einem „Stabilitätsanker“ Tarifautonomie geredet. Dieser würde dafür sorgen, dass in Zeiten von Wirtschafts- und Politikkrise nicht alles aus den Fugen gerät. Es wird Angst geschürt, um von den eigenen Problemen abzulenken. Schlimmer noch ist allerdings, dass die Politik darauf hereinfällt. Der Vorsitzende der Mittelstandvereinigung der Union, Michael Fuchs, spricht von einer gesetzlich geregelten „Synchronisierung“ der Laufzeiten von Tarifverträgen zum Erhalt der Friedenspflicht. Dazu wäre er auch bereit das Grundgesetz zu ändern. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte der Gewerkschaften hätte jedoch zur Folge, dass die vom BAG geforderte Tarifautonomie durch ein staatlich verordnetes Tarifdiktat ersetzt werden soll. Das spielt scheinbar keine Rolle. Zuerst der gesetzlich verordnete Mindestlohn, dann der gesetzliche Gleichklang der Laufzeiten und dann?