Tarifverhandlungen Vergütung für Sachsen und Thüringen mit „PARITÄTISCHE Arbeitgeberverband PATT"  abgeschlossen

HInweis: In einigen Veröffentlichungen hat der Fehlerteufel zugeschlagen. Die Pflegefachkraft in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe wird in Vergütungsgruppe VG V eingruppiert und nicht in VG III !!!

Zwischen „Der PARITÄTISCHE Arbeitgeberverband PATT" Bergstraße 11, 99192 Nesse-Apfelstädt (OT Neudietendorf) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Pelkovenstraße 51, 80992 München  wurde der Tarifvertrag Vergütung neu vereinbart.

Die Verhandlungen wurden für die GÖD durch den stellv. Bundesvorsitzenden Herrn Jörg Stadler und für den Arbeitgeberverband PATT durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Ruhe angeführt.

 Ergebnis:

  • Sämtliche Grundvergütungen werden um 4,3 % erhöht.
  • Es wird zum 01.07.2017 eine fünfte Stufe unter dem Begriff „Treuestufe" eingeführt.
    Das Entgelt in dieser Stufe beträgt dann 110 % des Entgeltes der Stufe 4 (Erfahrungsstufe).
  • Der Zuschlag für Nachtarbeit wird erhöht.
  • Es werden Zulagen für Arbeiten im Schicht- und Wechselschichtdienst eingeführt.
  • Ferner soll im zweiten Halbjahr 2016 ein gesonderter Tarifvertrag einer betrieblichen Altersversorgung verhandelt werden.

Details:

  • Zum 01.07.2016 werden sämtliche Grundvergütungen um 2,5% erhöht.
  • Zum 01.07.2017 werden sämtliche Grundvergütungen um weitere 1,8% erhöht.
  • Einführung einer fünften Stufe „Treuestufe" ab dem 01.07.2017 (10 % Steigerung).
  • Für Schichtarbeit wird eine Zulage von monatlich 100,00 € gezahlt.
  • Für Wechselschicht wird eine Zulage von monatlich 200,00 € gezahlt.
  • Der Zuschlag für Nachtarbeit wird auf 25 % erhöht.
  • Der „Rettungssanitäter" steigt in eine höhere Vergütungsgruppe (VG  III) auf.
  • Der „Notfallsanitäter" steigt in eine höhere Vergütungsgruppe (VG  V) auf.
  • Die Pflegefachkraft in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe steigt in eine höhere Vergütungsgruppe (VG V) auf.
  • Die Hilfskräfte Pflege steigen in eine höhere Vergütungsgruppe (VG II) auf

Ein tolles Ergebnis!

Werdet Mitglied in der Gewerkschaft „Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)" und gestaltet Eure Tarifverträge selbst mit.

Verantw.: Jörg Stadler, Pelkovenstr. 51, 80992 München