Tarifeinigung für Beschäftigte der Länder in der dritten Verhandlungsrunde!

Am 17. Februar 2017 konnte ein tragfähiger Kompromiss zum Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Landesdienst erzielt werden.
Das Tarifergebnis steht noch unter einer Erklärungsfrist bis zum 31.03.2017 und sieht im Wesentlichen folgende Inhalte vor:

 

  • Die Tarifeinigung sieht lineare Erhöhungen der Entgelte der Beschäftigten um 2,0 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2017 vor und eine weitere lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018.
  • Außerdem wird in zwei Schritten auch für die Entgeltgruppen 9 bis 15 eine sechste Erfahrungsstufe eingeführt. Die Einführung erfolgt auf Basis der Stufe 5 mit einer Erhöhung um jeweils 1,5 % zum 01.01.2018 und 01. 10.2018.
  • In den offenen Fragen zur Weiterentwicklung der Eingruppierung wurde eine verbindliche Prozessvereinbarung abgeschlossen.
  • Die Entgelte der Auszubildenden werden zum 01. Januar 2017 und zum 01. Januar 2018 um jeweils 35,-- € erhöht.
  • Für Auszubildende wird die bisherige Regelung zur Übernahme ab dem 1. Januar 2017 wieder in Kraft gesetzt. Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Berufsschulblockunterricht werden übernommen. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende und Praktikanten wird von 28 auf 29 Arbeitstage erhöht.
  • Im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten Erzieher/innen und Leitungen von Kitas eine tätigkeitsbezogene Zulage von 80,-- € und Sozialarbeiter/innen eine Zulage von 50,--  bis 100,-- €, sofern die bisherige Bezahlung im TV-L geringer war als die vergleichbare Eingruppierung im Bereich der VkA.

Jetzt sind die Länder gefordert, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen zu übertragen.

München, im Februar 2017