Entgeltordnung für Beschäftigte bei Kommunalen Arbeitgebern
Antrag auf Höhergruppierung spätestens bis zum 31.12.2017 !!

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Mit der Einführung der neuen Entgeltordnung bei kommunalen Arbeitgebern wurden die Beschäftigten unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe in die neue Entgeltordnung überführt.  Eine Prüfung und Neubewertung der Eingruppierungen wurde dabei nicht durchgeführt.

Hierbei gibt es Fälle, in denen sich nach der neuen Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe und dahmit eine Höhergruppierung ergibt.

Diese muss nach dem Tarifvertrages spätestens bis zum 31.12.2017 beantragt werden.Die sog. "Tarifautomatik" ist also hier außer Kraft gesetzt!  Bei Höhergruppierung wirkt der Antrag zum 01.01.2017 zurück!