Übertragung des Tarifergebnisses für Tarifbeschäftigte des Bundes vom 18.04.2018 auf Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes - Verbändebeteiligung im BMI

Im RahmenBeteiligungsgespräch BMI 2018 2 der Verbändebeteiligung zum Bundesbesoldungs- und Ver-sorgungsanpassungsgesetz 2018 - 2019 - 2020 am 20. Juni 2018 haben für den CGB die beiden Vertreter Ulrich Bösl (CGPT) und Markus Kreis (GÖD) an dem Beteiligungsgespräch im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Berlin teilgenommen.

Die CGB Vertreter begrüßten die zeitgleich- und systemgerecht vorgesehene Übernahme des Tarifergebnisses des Bundes auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten und Versorgungsberechtigten des Bundes als Beitrag zur Einheit des öffentlichen Dienstes und baten darum, die Erhöhungen rasch auszuzahlen. Darüber hinaus machten die CGB-Vertreter deutlich, dass den Besoldungsempfängern des Bundes ein besseres Altersteilzeitmodell angeboten werden sollte, da das bisherige kaum in Anspruch genommen wird.

Mit dem Gesetz sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.

 

Unter Berücksichtigung des Abzugs zugunsten der Versorgungsrücklage um 0,2 % in 2018 erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis:

 

     + zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent,
     + zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und
     + zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.

 Die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen bis Besoldungsgruppe A 6 erhalten ergänzend zum 1. März 2018 eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro.

Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Tarifergebnis

    + zum 1. März 2018 um 50 Euro und
    + zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro.

 München, im Juni 2018