Empfehlung der Mindestlohnkommission: Erhöhung des Mindestlohns in 2019 auf 9,19 € und in 2020 auf 9,35 €

Deuroie Mindestlohn-Kommission hat am 26. Juni 2018 ihren Bericht vorgestellt und die Empfehlung zur Anpassung des Mindestlohns beschlossen.

Für den aktuell geltende Mindestlohn von 8,84 € brutto je Zeitstunde. empfiehlt die Mindestlohnkommission eine Erhöhung auf  9,19 € zum 1. Januar 2019 und auf 9,35 € zum 1.Januar 2020.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen.

Die für die Dauer von fünf Jahren berufene Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

 

Die Mindestlohnkommission besteht aus einem Vorsitzenden, drei Vertretern der Arbeitnehmerseite, drei Vertretern der Arbeitgeber und zwei wissenschaftlichen Mitgliedern.

Die Arbeitnehmerseite ist im Ausschuss vertreten durch den Vorsitzenden der IG Bau, Robert Feiger, dem Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes Stefan Körzell und Frau Michaela Rosenberger, der Vorsitzenden der NGG.

Im Vorfeld der Entscheidung des Bundeskabinetts wäre der  aktuelle Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz an sein Zitat vom November 2017 zu erinnern: "Wir sollten den Mindestlohn in einem überschaubaren Zeitraum auf zwölf Euro pro Stunde anheben"

München, im Juli 2018