Aufruf des CGB zum 1. Mai 2013:  Gewerkschaftsrecht ist Menschenrecht 

Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit, der Tag der Gewerkschaften und der Tag der Gewerkschaftsbewegung selbst. Selten waren die Zeiten, in denen wir leben, so unsicher wie heute. Auch wenn wir, zumindest in Deutschland, die Auswirkungen der Finanzkrisen in den europäischen Ländern bisher privat kaum bemerken, so spüren wir doch, dass sich unsere Arbeitswelt verändert und weiter entwickelt.

Mai 2013Der Druck der Wirtschaftskrisen lässt uns ahnen, dass die Veränderungen und Entwicklungen nicht unbedingt zum Vorteil der Beschäftigten sein müssen. Es wird vielmehr immer deutlicher, dass die Sanierung der Volkswirtswirtschaften zu Lasten der Beschäftigten geschehen soll. Dabei geht es nicht nur um die Arbeitsbedingungen der Menschen, sondern um alle Lebensumstände bis hin zu Spareinlagen und Altersvorsorge.

Es kann aber nicht sein, dass wir, die Beschäftigten, allein die Rechnung begleichen, die uns verfehlte Politik und offensichtliche Misswirtschaft präsentiert haben und die eigentlichen Verantwortlichen so weiter machen, als wäre nichts passiert.

 

Der 1. Mai erinnert uns daran, dass es die Gewerkschaften und vor allem auch die christlichen Gewerkschaften waren und selbstverständlich auch heute noch sind, die für die Rechte der Beschäftigten eintreten. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Willkür und Ungerechtigkeit steht für uns an erster Stelle. Dafür stehen wir, dafür treten wir ein. Es ist unsere wichtigste, aber auch verantwortungsvollste Aufgabe, für alle Beschäftigten angemessene Lebensumstände im Arbeitsleben als auch angemessene Lebensumstände im Alter zu verwirklichen.

Maiaufruf 2013Dass Gewerkschaften dies ohne Repressalien tun können, ist längst nicht selbstverständlich. Noch immer gibt es Länder, die - auch mit rigider Gewalt - verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich zusammenschließen und für ihre Rechte und ihre Lebensumstände eintreten. Menschen, die dies dennoch tun, haben massive Nachteile in ihrem Beruf und riskieren oft genug auch Leben und Gesundheit für ihre Überzeugung. Und weil das in vielen Ländern immer noch so ist, ist das Recht, freie Gewerkschaften zu gründen und sich – auch gegen die Staatsgewalt -  für die Arbeitsbedingungen der Menschen einzusetzen, auch ein Menschenrecht.

Aber auch hier im demokratischen Deutschland ist das Recht, eine freie und unabhängige Gewerkschaft zu gründen, in Gefahr. Selbstverständlich nicht für Leib und Leben derer, die das tun, aber nach wie vor bedeutet offenes und unerschrockenes Eintreten für den Gewerkschaftsgedanken massive Nachteile im Arbeitsleben. Hinzu kommen die Politik und die Justiz, die neue aber auch alteingesessene Gewerkschaften danach bewerten, ob sie in das so lieb gewonnene Konzept der Einheitsgewerkschaft passen.

Die Politik in Deutschland versucht seit Jahren sich eine überschaubare und kalkulierbar bequeme Gewerkschaftslandschaft zu schaffen, die der Wirtschaft nicht schadet und regelmäßig ohne größere Kollateralschäden die Lohn- und Gehaltsrunden – möglichst für alle Beschäftigten – über die Bühne bringt.

Die Justiz unterstützt dies mit dem Dogma der Tarifmächtigkeit, indem für neue, junge oder einfach nur kleinere Gewerkschaften gerichtlich Voraussetzungen geschaffen werden, die auch die großen kaum noch überwinden würden, wenn sie denn jemals überprüft würden. Zum Erhalt dieses Systems wird die Tarifmächtigkeit bei den großen Organisationen lapidar und ungeprüft als unzweifelhaft gegeben vorausgesetzt.

Kleine, aber schlagkräftige Organisationen, die spezifische Interessen vertreten, werden nicht nur misstrauisch beobachtet, sondern gelten plötzlich als die Spalter der Arbeitnehmerbewegung. Dabei bringen diese Gewerkschaften nur ein System durcheinander, dass es sich über die Jahre zu bequem gemacht hat. Und diese Bequemlichkeit bezahlen wir als Gewerkschaften mit einer steigenden Gewerkschaftsmüdigkeit und sinkenden Mitgliederzahlen.

Gerade wir als Gewerkschaften dürfen es uns aber nicht zu bequem machen. Toleranz und Pluralismus, Gewerkschaftsfreiheit und Gewerkschaftsrecht sind Teil der Menschenrechte, für die wir eintreten. Der Tag der Arbeit erinnert uns daran, auch gegen den Strom zu schwimmen und auch die Dinge anzugehen, die nicht gerne gesehen werden. Er fordert uns auf, auch die Dinge zu sagen, die nicht gerne gehört werden. Das zu tun, was wir im Sinne der Beschäftigten für richtig halten, ist gelebtes Menschenrecht. Und das lassen wir uns von niemandem streitig machen. Packen wir es gemeinsam an!

 

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)

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