Bund: Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. März 2014

euroAm 9. Oktober 2014 hat der Bundestag einstimmig unter Zustimmung aller Fraktionen den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 verabschiedet.

Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre des Bundes rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent, mindestens aber 90 Euro, und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent angehoben.

Die Erhöhungen vermindern sich nach § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 14a Absatz 1 Satz 2 BBesG unter Zuführung auf die Versorgungsrücklage jeweils um 0,2 Prozentpunkte.

Die Anwärterbezüge erhöhen sich rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro.

Im Anhörungsgespräch im BMI vom 14. März 2014  wurde von den Vertretern der Christlichen Gewerkschaften die inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst begrüßt. Gleichzeitig wurde aber die zurückhaltende Position zur Übernahme des vorzeitigen Renteneintritts für langjährig Versicherte und zur Mütterrente in die Beamtenversorgung bedauert.

Neuer LTV für Sicherheitsdienstleistungen Niedersachsen:

Am 22. September 2014 hat die Gewerkschaft GÖD mit der BDSW-Landesgruppe Niedersachsen einen neuen Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen mit einer Laufzeit vom 01.01.2015 - 31.12.2015 abgeschlossen.

Fortsetzung des Dialoges zur Demografiestrategie der Bundesregierung

Der Staatssekretärausschuss "Demografie" hat beschlossen, den ressort- und  ebenenübergreifenden Dialogprozess zur Demografiestrategie fortzusetzen.

Unter der Absicht, die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhalten, wird dabei auch die Arbeitsgruppe F "Der öffentliche Dienst als attraktiver und moderner Arbeitgeber" mit dem Ziel fortgeführt, die öffentlichen Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, dass sie auf dem stark nachgefragten Fachkräftemarkt genügend qualifizierte Beschäftigte gewinnen, deren Potenziale optimal einsetzen und halten können.

Jugendarbeit in der Gewerkschaft GÖD

Liebe KDSC 0016 hintergrund weiss spiegelolleginnen und Kollegen,

Ich freue mich sehr über Euer Interesse an der Jugendarbeit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD).

Es ist uns sehr wichtig, dass junge Menschen ihre eigene berufliche Zukunft, sowie die dazugehörigen Rahmenbedingungen selbst mitgestalten können.

Die Jugendarbeit unserer Gewerkschaft ist darauf ausgerichtet dies in vollem Umfang zu ermöglichen und die jungen Mitglieder dabei mit einem hervorragenden Netzwerk und kompetenter Vertretung zu unterstützen.

Gerne stehe ich für Fragen, Wünsche und Anregungen unter  jugendbeauftragter (at) goed-online.de   zur Verfügung.

Fabian Nikl

Bundesjugendbeauftragter der GÖD

 

Hier finden Sie den Jugendflyer der GÖD zum Download. Printexemplare können beim Hauptstadtbüro, der Bundesgeschäftsstelle oder unter

jugendbeauftragter (at) goed-online.de  angefordert werden.

Unter folgendem Link könnt Ihr unseren Jugendflyer herunterladen:

Jugendflyer

 

 

Folgende Tariftabellen liegen zum Download bereit:

Monatsentgelte Kommunen (VkA)

Monatsentgelte TVöD Bund

Monatsentgelte TVöD Sozial- und Erziehungsdienst

Entgelttabelle TVöD BT-K und BT-B

Monatsentgelte TV-V (Versorgung)

Ausbildungsvergütungen Bund und Kommunen - BT-BBiG und BT-Pflege

WIr bitten zu beachten, dass es sich hierbei um vorläufige Tariftabellen handelt und sich hierzu noch Abweichungen in den laufenden Redaktionsverhandlungen ergeben können.

 

Rentenpaket tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft.

 

Detaillierte Informationen und Fragen und Antworten zu den im Rentenpaket zum 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Änderungen und den Folgen für die Versicherten werden in einer Broschüre der DRV Bund usführlich und verständlich dargestellt.

 

Aus dieser Information ist u.a. auch ersichtlich, wie die sog. "Rente mit 63", die eigentlich eine Rente für langjährig Versicherte ist ,umgesetzt wird und für welche Jahrgänge die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente schrittweise ansteigt.

 

Ausführlich dargestellt ist in dieser Broschüre auch die Anhebung der Zurechnungszeit für Erwerbsminderungsrente um zwei Jahre.

 

Link:  Broschüre DRV