Hochwasserhilfe!!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Nachrichten aus den Schwerpunkten der Unwetterkatastrophe und die vielen Toten, Vermissten und Verletzten und das damit verbundene Leid sind erschütternd.

Zu dieser schrecklichen Unwetterkatastrophe erlaube ich mir auf eine Sonder-Spendenaktion des Flughafenverein München hinzuweisen und hierzu um Unterstützung werben.

Der unter der Führung unseres GÖD-Kollegen Thomas Bihler bestehende Verein hilft sehr unbürokratisch und schnell und die Spenden kommen zu 100 % und unmittelbar den Betroffenen zu Gute !

In Bad Neuenahr -Ahrweiler wurde u.a. auch das von uns gerne für Vorstandssitzungen und Seminare besuchte Hotel zum Sänger in Walporzheim von den Fluten zerstört.  Gott sei Dank gab es im Hotel keine Personenschäden.  Nach den schweren Zeiten des Lock-Down wurde durch die Fluten jetzt auch das Lebenswerk der Wirtefamilie Boden zerstört !

Mit kollegialen Grüßen

Raymund Kandler

Vorsitzender

 

 

Neue langfristige Weichenstellung für die Bundeswehr

Streitkräftebasis und zentraler Sanitätsdienst fallen weg

 Berlin fra Mai 2021, wenige Monate vor der Bundestagswahl, stellte die Ministerin und der Generalinspekteur (GI) die Eckpunkte für die Zukunft der Bundeswehr vor: „Es sollen Pläne für die Zukunft sein aber keine Radikalreform“ so Annegret Kramp-Karrenbauer auf der Pressekonferenz in Berlin. Weiter sagte Sie:“ Änderungen an Personalstärke oder Standorten sind dagegen im Gegensatz zu früheren Reformen der Streitkräfte nicht geplant“.

 

Petition an die Landeshauptstadt München für den Erhalt der Arbeitsplätze am Flughafen München

Aus den Reihen des Landesfachverbandes Flughäfen Bayern wurde eine Petition an die Landeshauptstadt München gestartet. Sie hat den Titel: Hilfe für den Flughafen München - Landeshauptstadt München werde aktiv!!

Um was geht es in der Petition?

Es soll die Haltung der Landeshauptstadt München als Anteilseigner der Flughafen München GmbH dahingehend beeinflusst werden, als dass sie ihrer Verantwortung insofern gerecht wird, Zuschüsse an die Flughafen München GmbH gemäß ihres Eigentumsanteils in Höhe von 23% mit zu tragen (rund 58 Millionen Euro).

Die Eigentümer (Anteilseigner) der Flughafen München GmbH sind zu 51% der Freistaat Bayern, zu 26% die Bundesrepublik Deutschland und zu 23% die Landeshauptstadt München.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben der Freistaat Bayern als auch die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Unterstützung für die Flughafen München GmbH angeboten. Zahlungen vom Freistaat Bayern und Bundesrepublik Deutschland können allerdings erst erfolgen, wenn sich die Landeshauptstadt München, ihren Anteilen gemäß ebenfalls an der finanziellen Unterstützung der Flughafen München GmbH beteiligt.

Derzeit verwehrt die Landeshauptstadt München diese Beteiligung.

Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) unterstützt diese Aktion gerne für den Erhalt der Arbeitsplätze.

 

 

Maiaufruf 2021: Klare Kante für Arbeitnehmerrechte - CGB!

Noch nie war die Zeit von so großen Unsicherheiten und Sorgen um die Zukunft behaftet wie während der Pandemie. Dies gilt besonders in der Welt der Arbeit. Die Pandemie revolutioniert die Arbeitswelt in einem nicht gekannten Ausmaß.

Vor der Versuchung, Rechte unter dem Deckmantel der Pandemie einzuschränken, bleiben auch die Arbeitnehmerrechte nicht verschont. Viel zu viele Arbeitgeber versuchen, die Pandemie dazu zu nutzen, die Rechtsstellung der Arbeitnehmer im Betrieb zurück zu drehen und damit Arbeitnehmerrechte einzuschränken. Viel zu viele Arbeitgeber schlagen Nutzen aus der Pandemie, indem sie durch Kurzarbeitergeld ihre Bilanzen verbessern und dennoch Arbeitsplätze abbauen. Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, erfahren oft zu wenig Unterstützung durch ihre Arbeitgeber.

 

Einkommensrunde 2020 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen
Einigung zum TVöD bei Bund und Kommunen!

Am Sonntag, den 25.10.2020 wurde in der 3. Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst zum TVöD für Bund und Kommunen ein differenziertes Tarifergebnis mit folgenden Eckpunkten erzielt.

 

 

Reisezeiten außerhalb der täglichen Arbeitszeit sind neu geregelt

Die Anrechnung von Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit

ist für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ab dem ersten März diesem Jahres in Kraft getreten. Dazu hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) § 11 Abs. 3 der Arbeitszeitverordnung (AZV) neu gefasst.

Bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ist künftig ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten zu gewähren. Dies gilt auch für Reisezeiten an Sonnabenden, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen. Bei Gleitzeit wird ein Drittel dieser nicht anrechenbaren Reisezeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wird die Dienstreise von der Wohnung angetreten oder an der Wohnung beendet, darf höchstens die Reisezeit berücksichtigt werden, die bei einer Abreise von oder der Ankunft an der Dienststätte an-gefallen wäre. Reisezeiten können nicht als Mehrarbeit im Sinne der §§ 88 und 143 Abs. 1 Satz 1 angerechnet werden.