Ver.di instrumentalisiert den DGB und blockiert erneut die Allgemeinverbindlichkeit im privaten Sicherheitsgewerbe

Wer glaubte, dass sich die „starke“ Gewerkschaft ver.di für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben stark macht, wird einmal mehr enttäuscht.

Ende August fand im Wirtschaftsministerium des Freistaates Sachsen die Verhandlung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Tarifvertrages zwischen der Landesgruppe Sachsen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) für das sächsische Bewachungsgewerbe statt. Die Tarifpartner machten in ihren Erläuterungen auf die Erforderlichkeit der AVE an deutlichen Beispielen aufmerksam. Im Besonderen wurde klargestellt, dass in den meisten anderen Bundesländern bei gleichen wirtschaftlichen Bedingungen gleichwertige und sogar niedrigere Tarife mit ver.di abgeschlossen wurden und diese die Allgemeinverbindlichkeit erhalten haben.

In der weiterführenden Diskussion wurde von den Vertretern der GÖD an die Mitglieder der Gewerkschaften im Tarifausschuss erneut appelliert, die Entscheidung zur AVE nicht, wie in der Vergangenheit immer wieder, von persönlichen Meinungen oder verbandseigenem Konkurrenzdenken abhängig zu machen. Diese Entscheidung hat gesamtgesellschaftliche Bedeutung für die Menschen im Freistaat und müsse mit Blick auf die wirtschaftliche Chancengleichheit für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen getroffen werden.

Auf den wiederholten Hinweis von BDSW und GÖD, dass mit der Allgemeinverbindlichkeit Chancengleichheit im Wettbewerb der Betriebe und den über 7.000 Beschäftigten der Branche sowie deren Familien sofort das verbriefte Recht auf gesicherte Einkommen zusteht, reagierten die „Arbeitnehmervertreter“ des Ausschusses nur mit Gleichgültigkeit. Der Tarifvertrag selbst war an keiner Stelle Thema der Beratungen. Weder wurden Fragen gestellt noch Hinweise gegeben. Es war offensichtlich, dass es nur um Machtansprüche von ver.di ging. Inhaltlich kann gegen den GÖD-Tarifvertrag auch nichts kritisiert werden, da die nach den GÖD-Verhandlungen von ver.di aufgestellte und durch Warnstreiks begleitete Tarifforderung exakt dem von der GÖD bereits erzielten Tarifergebnis entspricht.

Nach einer auffällig kurzen Unterbrechung für eine interne Beratung des Ausschusses wurde bekannt gegeben, dass die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages nicht erteilt wird.

Die Vertreter von GÖD, BDSW und die im Saal anwesenden Zuhörer, die meisten selbst Beschäftigte der Branche, verließen mit den Worten „Das ist Verrat an den Kolleginnen und Kollegen“, die Veranstaltung.