Erfolgreiche Aufsichtsratswahl in Bonn
Im Stadtwerke Bonn-Konzern wurde erstmalig bei der Konzerntochter Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW-GmbH) eine Aufsichtsratswahl durchgeführt.
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Erfolgreiche Aufsichtsratswahl in Bonn Im Stadtwerke Bonn-Konzern wurde erstmalig bei der Konzerntochter Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW-GmbH) eine Aufsichtsratswahl durchgeführt. |
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UNZULÄSSIGKEIT SOGENANNTER ABSTANDSKLAUSELNDas BAG hat in seiner Entscheidung vom 23.3.2011 - 4 AZR 366/09 entschieden, dass es unzulässig ist, in einem Tarifvertrag einen festen Abstand von Sonderleistungen festzuschreiben, der als fester "Vorsprung" nur Gewerkschaftsmitgliedern zusteht. Demgegenüber ist eine tarifvertragliche Klausel, in der eine Sonderleistung für Gewerkschaftsmitglieder vereinbart ist, (sog. einfache Differenzierungsklausel), zulässig und wirksam (BAG v. 18. März 2009, 4 AZR 64/08) |