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Vorschlag der EU - Kommission zur Revision der BVD Richtlinie CGB und GÖD vertreten Beschäftigteninteressen in Brüssel

Fairer Wettbewerb zu existenzsichernden Arbeitsbedingungen

Brüssel/25.04.2012/ca. Heute fand auf Einladung des Europaabgeordneten Dr. Dieter - L. Koch in Brüssel eine Debatte zum Thema Bodenabfertigungsdienste statt. Eingeladen zur Debatte waren Vertreter der Gewerkschaften, der EU-Kommission, Verbände der Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften und Bodenabfertigungsdiensten. Der CGB, Mitgliedsverband der CESI (Europäischer Union unabhängiger Gewerkschafter), und seine Einzelgewerkschaft GÖD waren Teilnehmer der Debatte. Aus Gewerkschaftssicht wurden die Bedenken gegen den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission mit Blick auf die Arbeitsbedingungen vorgetragen. Der GÖD Bundesfachverband Flughäfen Deutschland hatte bereits am 26.03.2012 in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem sog. Flughafenpaket der EU-Kommission Stellung genommen (siehe http://www.cgb.info/aktuell/s_goed1.php). In der Debatte wurde deutlich, dass die von der EU - Kommission vorgebrachten Gründe, welche sie veranlasst hat eine Revision der Richtlinie vorzunehmen nicht nachvollziehbar sind. Insbesondere das Thema der „BVD verursachten Verspätungen“ welche von der EU Kommission mit 75% angegeben wurde, konnte weder von den Verbänden der Fluggesellschaft noch von den Flughafenbetreibern bestätigt werden. Im Gegenteil: statistischen Angaben zu Folge ist hier von 4% auszugehen. Auch im Bezug auf mehr erforderlichen Wettbewerb geht die EU-Kommission von unzutreffenden Voraussetzungen aus.

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Einkommensrunde 2012 Kompromiss für TVöD bei Bund und Kommunen

In der dritten Verhandlungsrunde und nach entsprechenden Warnstreiks zum TVöD bei Bund und Kommunen konnte ein Kompromiss mit dem Ergebnis von 3,5 Prozent ab März 2012, 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weiteren 1,4 Prozent ab August 2013 erreicht werden. In der zweiten Verhandlungsrunde wurden von Bund und Kommunen lediglich eine Erhöhung von insgesamt 3,3 Prozent und eine Einmalzahlung in Höhe von 200,-- € angeboten.

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Delegation von ärztlichen Tätigkeiten auf Altenpflege- und Krankenpflegepersonal

Seit 22.03.2012 ist die Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Alten- und Krankenpflege in Kraft. Aufgrund der Patientenmenge und Ärztemangelsitua­tion werden schon in vielen Bereichen ärztliche Tätigkeiten mehr oder weniger strukturiert auf Pflegekräfte übertragen. Nun ist diese Delegation im Rahmen von strukturierten Versuchsmodellen nach § 63 Abs. 3 c SGB V möglich.

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Altersabhängige Differenzierung der Urlaubsdauer im TVöD ist unwirksam !

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10  festgestellt, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 TVöD unwirksam ist und damit alle Beschäftigten Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr haben. Dies bedeutet für jüngere Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bis zu vier Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr.

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Das Angebot von Bund und Kommunen muss dringend nachgebessert werden !

Zu Beginn der zweiten Verhandlungsrunde zum TVöD haben Bund und Kommunen ein erstes Angebot mit folgenden Eckpunkten vorgelegt:

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Warnstreik zum TVöD bei Bund und Kommunen

Die erste Verhandlungsrunde zum TVöD bei Bund und Kommunen wurde ohne Vorliegen eines Arbeitgeberangebotes abgebrochen. Die berechtigten gewerkschaftlichen Forderungen wurden von den Arbeitgebern als überzogen und unbezahlbar zurückgewiesen.

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Zusätzliche Forderungen zur Einkommensrunde 2012 für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Neben den finanziellen Forderungen in der Tarifrunde 2012 ist auch im Bereich der strukturverbessernden Maßnahmen, speziell im Gesundheitswesen, einiges zu tun.

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Forderungen zur Einkommensrunde 2012 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen

In den auf die Wirtschaftskrise folgenden starken Wirtschaftsjahren 2010 und 2011 sind die Einnahmen der öffentlichen Hand aus Steuern und Abgaben gestiegen. Hierzu hat auch ein funktionierender Öffentlicher Dienst seinen Anteil beigetragen. Der vergrößerte finanzielle Handlungsspielraum muss daher auch an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst weitergegeben werden um die seit der letzten Tariferhöhung deutlich angestiegenen Preise, insbesondere für Lebensmittel, Wohnung und Energie wenigstens teilweise auszugleichen. Nach langen Jahren der Zurückhaltung muss der öffentliche Dienst wieder Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung finden.

Außerdem ist es wichtig, durch ein gerechtes Einkommensgefüge die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern um auch für die Zukunft die vielfältigen Aufgaben zu meistern.

Wir fordern daher für die Tarifrunde 2012

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Arbeitgeber verweigern angemessene Einkommenssteigerungen!

Das erste Treffen der Tarifparteien des öffentlichen Dienstes wurde ohne vorliegen eines Arbeitgeberangebots abgebrochen. Die Arbeitgeber warfen den Gewerkschaften überzogene und unbezahlbare Forderungen vor. Sie verlangten eine aus ihrer Sicht „verhandlungsfähige“ Forderung. Das ist eine Missachtung der Leistung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

6,5% mehr Einkommen und Übernahme der Auszubildenden im öffentlichen Dienst sind durchaus gerechtfertigt!
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ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT

Zum 1. Mai 2011 endet die siebenjährige Übergangszeit für die acht osteuropäischen Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind und die damit verbundenen Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Dies sind Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Bürger dieser Staaten können sich damit künftig frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt als eine der Grundfreiheiten in der EU - neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit rechnet mit rund 100.000 Menschen, die wegen der Freizügigkeit pro Jahr zusätzlich nach Deutschland kommen werden.
Vor diesem Hintergrund ist es äußerst wichtig, für weitere Branchen im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes Mindestlöhne festzusetzen, die von in- und ausländischen Unternehmen und Betrieben nicht unterschritten werden dürfen.  Dies gilt insbesondere für das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Zeitarbeit.