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Erfolgreiche  Aufsichtsratswahl in Bonn
Im Stadtwerke Bonn-Konzern wurde erstmalig bei der Konzerntochter Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW-GmbH) eine Aufsichtsratswahl durchgeführt.

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TVöD:  Ersatz des Unfallschadens am Privatfahrzeug im Rahmen des Einsatzes innerhalb der Rufbereitschaft

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GÖD-Initiative erfolgreich! Ausbildungsberuf zum Werkfeuerwehrmann / -frau bei der Flughafen München GmbH etabliert!

 

Mit Datum 1. August 2009 wurde der dreijährige Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau als Erprobungsverordnung (bis 31.07.2016) bundesweit in Kraft gesetzt. Bereits kurz danach trafen sich, auf Initiative des Vorstandes des Fachverbandes Flughäfen Bayern, Mitglieder der GÖD aus dem Bereich der Werkfeuerwehr Flughafen München, um die Möglichkeiten auszuloten diesen Ausbildungsberuf bei der FMG zu etablieren.

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Beschäftigte setzen Zeichen! Mitarbeiter und Arbeitgeber gemeinsam gegen die weitere Liberalisierung bei den Bodenverkehrsdiensten!

  

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Tarifeinigung für das private Kraftomnibusgewerbe der Veolia Verkehr West GmbH !

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Neuregelung zur unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter

Nachdem es offensichtlich viele Unklarheiten und Fragen zur Neuregelung der Beförderung von Schwerbehinderten gibt, möchten wir diese hier darstellen.

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Tarifeinigung für das private Kraftomnibusgewerbe für das Land Sachsen – Anhalt

Nach langen und sehr vielen Verhandlungsrunden wurde ein neuer Manteltarifvertrag zwischen dem Landesverband der Omnibusunternehmer Sachsen – Anhalt (VSAO) und dem Bundesverband der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) vereinbart.

Dieser Manteltarifvertrag löst die Manteltarifverträge vom 01. Oktober 2002 für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Auszubildenden, sowie für die gewerblichen Arbeitnehmer ab, bringt mehr Rechtssicherheit und sichert für die Zukunft den Arbeitsplatz.

Der neue Manteltarifvertrag führt beide Beschäftigtengruppen zusammen und enthält wesentliche Verbesserungen.

Das Ergebnis im Überblick:

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Wir sind umgezogen!

Unsere neue Adresse:

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen
Pelkovenstraße 51
80992 München

Die Telefon- und Faxnummer ist geblieben.

Tel.: 089 / 53 25 50
Fax: 089 / 53 65 29

 

Bundesminister Thomas de Maizière erläutert den aktuellen Sachstand der Reform zur Neugestaltung der Bundeswehr

Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat am 12. Mai 2011 den Gewerkschaften und Verbänden seine Vorstellungen zur Reform zur Neugestaltung der Bundeswehr vorgestellt.  Bild:Thomas de Maiziere

Die GÖD war bei dieser Veranstaltung mit dem Bundesvorsitzenden Raymund Kandler, dem Vorsitzenden des Bundesfachverbandes Bundeswehr, Jörg Stadler und dem stellvertretenden Fachverbandsvorsitzenden Andreas Röpcke vertreten.

Konkrete Entscheidungen werden am 18. Mai bekannt gegeben.  Grundlage der Entscheidung werden die Verteidigungspolitischen Richtlinien und ein entsprechendes Eckpunktepapier sein. Diese basieren auf einem groben Tätigkeitsprofil und der sich daraus ergebenden Festlegung der notwendigen Anzahl der Soldaten und Zivilbeschäftigten.  Dabei werden verteidigungspolitische Grundsätze, nachhaltige Finanzierbarkeit und die notwendige Demographiefestigkeit ausschlaggebend sein. An konkreten Aussagen wurde festgehalten, dass voraussichtlich die Zahl der zivilen Mitarbeiter mit einer 5 beginnen wird. Der Abbau soll nach Aussagen des Ministers über alle Laufbahngruppen hinweg erfolgen und die Wehrverwaltung soll neu strukturiert werden. Darüber hinaus wird das Ministerium verschlankt und auch "Mehrfachzuständigkeiten" beseitigt.

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ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT

Zum 1. Mai 2011 endet die siebenjährige Übergangszeit für die acht osteuropäischen Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind und die damit verbundenen Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Dies sind Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Bürger dieser Staaten können sich damit künftig frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt als eine der Grundfreiheiten in der EU - neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit rechnet mit rund 100.000 Menschen, die wegen der Freizügigkeit pro Jahr zusätzlich nach Deutschland kommen werden.
Vor diesem Hintergrund ist es äußerst wichtig, für weitere Branchen im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes Mindestlöhne festzusetzen, die von in- und ausländischen Unternehmen und Betrieben nicht unterschritten werden dürfen.  Dies gilt insbesondere für das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Zeitarbeit.