Tarifabschluss für Beschäftigte bei den Ländern

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich in der dritten Verhandlungsrunde am 9.12.2023 für die Beschäftigten der Länder  (ohne Hessen) u.a. auf Einkommenssteigerungen zwischen 8 und 16 % geeinigt.

Eckpunkte der Tarifeinigung:

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Eckpunkte verständigt:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. November 2024 um 200 Euro, und weitere Anhebung um 5,5 % ab dem 1. Februar 2025, mindestens um 340,-- €
  • Erhöhung der Ausbildungsentgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
  • Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro. (1.800 Euro im Dezember 2023, danach von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro)
  • Weitere Verbesserungen für die Beschäftigten im Straßenbau, im Maßregel- und Justizvollzug sowie für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder Berlin, Bremen und Hamburg und Tarifierung der bisher außertariflichen Hauptstadtzulage in Berlin.
  • Mindestentgelte für studentische Hilfskräfte ab Sommersemester 2024 in Höhe von 13,25 €
  • Unbefristete Übernahme von Auszubildenden mit einer Abschlussnote mindestens „befriedigend“ und zunächst befristete Übernahme für 12 Monate bei einer Abschlussnote von mindestens „ausreichend“.
  • Ermöglichung zur Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing ab Januar 2024
  • Übertragung des Ergebnisses der Tarifrunde auf die Beamtinnen und Be-amten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder.
  • Laufzeit der Tarifeinigung bis zum 31. Oktober 2025.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 19. Januar 2024 vereinbart.

München, im Dezember 2023

  Tarifabschluss für Beschäftigte bei Bund und Länder