„Nachbesserungen nötig“ - Gewerkschaft GÖD und RKT Rettungsdienst gGmbH begrüßen die Ideen der Regierungskommission - und fordern Verbesserungen in Bayern

Zu der von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung am 07.09.2023 vorgelegte Stellungnahme zur Reform der Notfall- und Akutversorgung (insbesondere Rettungsdienst und Finanzierung) nehmen die Gewerkschaft GÖD und die RKT Rettungsdienst gGmbH Stellung:

 

Alarmstufe Rot:  Krankenhäuser in Not

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen in der GÖD,

die KH-Reform des BMG ist in aller Munde. Was zu Zeit etwas zu kurz kommt sind die finanziellen Probleme aller grundversorgenden KHs in Deutschland.
Ich berichtete auch vor kurzem in unserem Bundeskongress.

Hier nun ein Link um mit Eurer Unterschrift die Krankenhäuser zu stützen.
Und eine Anlage mit weiteren Informationen.

Näheres auf der Seite:

https://www.dkgev.de/fair/ihre-stimme-fuer-die-krankenhaeuser/

 

Bitte weiterleiten an  möglichst viele potentielle Unterstützer.

An Menschen, die auch in Zukunft ein KH in erreichbarer Nähe haben wollen.

Ich danke Euch recht herzlich.

 

Josef Nikl

Vorsitzender GÖD Fachbereich Gesundheitswesen

 

Grusswort Dr. Gass

Chance zur Aufwertung der Pflege nutzen: deutliche Erhöhung der Mindestentgelte !

CGB/GÖD: Stellungnahme zu dem Entwurf einer 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung

Diese Verordnung stellt mit ihren weitreichenden Eingriffen in die Tarifautonomie grundsätzlich eine Aushöhlung der Sozialpartnerschaftsbedingungen zwischen den Tarifparteien dar.  Nachdem in vielen der im Geltungsbereich befindlichen Bereiche tarifvertragliche Regelungen nicht bestehen, sind Steigerungen der Mindestlöhne in den betreffenden Bereichen zu begrüßen und aktuell auch notwendig. Die aktuellen Herausforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll die Wichtigkeit einer funktionierenden Pflege in allen Bereichen auf und offenbart auch die Versäumnisse der vergangenen Jahre, die Pflege angemessen zu honorieren und die Arbeitsbedingungen und die Entgelte angemessen zu gestalten.

 

Zukunftsweisender Tarifabschluss zwischen Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) und der Gewerkschaft GÖD

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden u.a. eine Reihe von Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung verabschiedet. U.a. dürfen ab September 2022 zur pflegerischen Versorgung nach dem Recht der Pflegeversicherung nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die nach Tarif zahlen. Die Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 28.02.2022 den Landesverbänden der Pflegekassen melden, an welchen Tarifvertrag sie gebunden sind.

Bei dem sehr hohen Organisationsgrad unserer Gewerkschaft GÖD in Betrieben des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes ABVP e.V. haben wir eine Tarifkommission gebildet und Tarifverhandlungen mit dem ABVP aufgenommen. Im Schulterschluss zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Berufsverband und GÖD konnte in konstruktiven und teilweise kontrovers, aber immer fair geführten Gesprächen und Verhandlungen eine gemeinsame Grundlage geschaffen werden, den Pflegeberuf für die Zukunft stark zu machen.

Freistaat Bayern - Kostenfreie Verpflegung für Personal in Pflegeeinrichtungen

Auszug aus dem Bericht zur Kabinettssitzung v.  24.03.2020:

Kostenfreie Verpflegung für Personal an bayerischen Krankenhäusern, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen / Anerkennung für großen Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Tarifvertrag PATT neu verhandelt

Ab Januar 2021 nicht nur mehr Einkommen für Beschäftigte und Auszubildende der Mitgliedsunternehmen des PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT. Die Tarifparteien einigten sich auch auf deutlichere Abgrenzungen bei den Eingruppierungen, die Einführung einer weiteren Erfahrungsstufe und die Regelung des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung.