Zukunftsweisender Tarifabschluss zwischen Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) und der Gewerkschaft GÖD

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden u.a. eine Reihe von Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung verabschiedet. U.a. dürfen ab September 2022 zur pflegerischen Versorgung nach dem Recht der Pflegeversicherung nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die nach Tarif zahlen. Die Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 28.02.2022 den Landesverbänden der Pflegekassen melden, an welchen Tarifvertrag sie gebunden sind.

Bei dem sehr hohen Organisationsgrad unserer Gewerkschaft GÖD in Betrieben des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes ABVP e.V. haben wir eine Tarifkommission gebildet und Tarifverhandlungen mit dem ABVP aufgenommen. Im Schulterschluss zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Berufsverband und GÖD konnte in konstruktiven und teilweise kontrovers, aber immer fair geführten Gesprächen und Verhandlungen eine gemeinsame Grundlage geschaffen werden, den Pflegeberuf für die Zukunft stark zu machen.

Tarifvertrag PATT neu verhandelt

Ab Januar 2021 nicht nur mehr Einkommen für Beschäftigte und Auszubildende der Mitgliedsunternehmen des PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT. Die Tarifparteien einigten sich auch auf deutlichere Abgrenzungen bei den Eingruppierungen, die Einführung einer weiteren Erfahrungsstufe und die Regelung des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung.

Neue Tarifverträge für die gewerblichen und kaufmännischen Arbeitnehmer, die im privaten Krankentransport und der privaten Notfallrettung im Bundesland Niedersachsen beschäftigt sind

 IMG 0595-3Hannover (12. Juni 2019). Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. haben nach einigen Verhandlungsrunden neue Tarifverträge im Bereich des privaten Krankentransports und der Notfallrettung abgeschlossen.
 

Chance zur Aufwertung der Pflege nutzen: deutliche Erhöhung der Mindestentgelte !

CGB/GÖD: Stellungnahme zu dem Entwurf einer 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung

Diese Verordnung stellt mit ihren weitreichenden Eingriffen in die Tarifautonomie grundsätzlich eine Aushöhlung der Sozialpartnerschaftsbedingungen zwischen den Tarifparteien dar.  Nachdem in vielen der im Geltungsbereich befindlichen Bereiche tarifvertragliche Regelungen nicht bestehen, sind Steigerungen der Mindestlöhne in den betreffenden Bereichen zu begrüßen und aktuell auch notwendig. Die aktuellen Herausforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll die Wichtigkeit einer funktionierenden Pflege in allen Bereichen auf und offenbart auch die Versäumnisse der vergangenen Jahre, die Pflege angemessen zu honorieren und die Arbeitsbedingungen und die Entgelte angemessen zu gestalten.

Ergebnisse zur Tarifrunde 2019 bei den Kliniken Erlabrunn

 

DLuftbild Kliniken Erlabrunn-148ie Tarifverhandlungen 2019 für die nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken Erlabrunn gGmbH konnten am 4. April zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.

 

Die Kliniken Erlabrunn wurden durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. oec. Constanze Fisch, Frau Dipl.-Ök. Heidrun Ballmann und die Personalleiterin Frau Katja Rummrich vertreten. Die GÖD war durch den Bundesvorsitzenden Raymund Kandler, den Tarifsekretär Wolfgang Schneider und der Tarifkommission der GÖD vertreten.

 

Freistaat Bayern - Kostenfreie Verpflegung für Personal in Pflegeeinrichtungen

Auszug aus dem Bericht zur Kabinettssitzung v.  24.03.2020:

Kostenfreie Verpflegung für Personal an bayerischen Krankenhäusern, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen / Anerkennung für großen Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Pandemie