Einigung bei den Tarifgesprächen zum Vergütungstarifvertrag mit der Privatklinik International Neuroscience Institute Hannover GmbH (INI)
Grundsätzliches:
Zur Steigerung der Attraktivität in Zeiten des Fachkräftemangels wird eine modifizierte Entgelttabelle geschaffen. Die Entgelte sollen in Anlehnung an die Tarifverträge TVÖD-Pflege - und TVÖD-Dienstleistungsbereich Krankenhaus, überwiegend fünf Prozentpunkte über dem Niveau der TVÖD - Verträge liegen.
Inflationsausgleichsprämie:
- Im November 2024 wird die Jahressonderzahlung von 750,00 Euro als IAP nach dem zurzeit gültigen Steuer -und Sozialrecht ausgezahlt.
- Im Dezember 2024 werden 250,00 Euro als IAP nach dem zurzeit gültigen Steuerrecht ausgezahlt.
- Bis zu 2000,00 Euro werden zusätzlich im Dezember 2024 als IAP nach dem zurzeit gültigen Steuerrecht ausgezahlt. Diese Auszahlung ist abhängig vom Ergebnis der Wirtschaftsprüfer im Monat Oktober 2024. (in Abhängigkeit vom Erreichungsgrad „PLAN-Umsatzerlöse“ INI per 31.10.2024)
- Die genannten Eurobeträge gelten für Vollzeitkräfte. Für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer vertraglich geregelten Arbeitszeit.
- Für das Jahr 2025 werden die o.g. Beträge in den gleichen Zeiträumen ausgezahlt. Diese Auszahlung ist abhängig vom Ergebnis der Wirtschaftsprüfer im Monat Oktober 2025. (in Abhängigkeit vom Erreichungsgrad „PLAN-Umsatzerlöse“ INI per 31.10.2025) Allerdings nach dem dann gültigen Steuer -und Sozialrecht.
Zusätzlich wurde vereinbart:
-Der Überstundenzuschlag gem. § 6 wird ab 19.30 Uhr von 25% auf 30% erhöht.
-Nachtarbeitszuschläge werden für den Zeitraum 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr bezahlt und von 13.5% auf 20% erhöht.
Ver.di instrumentalisiert den DGB und blockiert erneut die Allgemeinverbindlichkeit im privaten Sicherheitsgewerbe
Wer glaubte, dass sich die „starke“ Gewerkschaft ver.di für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben stark macht, wird einmal mehr enttäuscht.
Ende August fand im Wirtschaftsministerium des Freistaates Sachsen die Verhandlung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Tarifvertrages zwischen der Landesgruppe Sachsen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) für das sächsische Bewachungsgewerbe statt. Die Tarifpartner machten in ihren Erläuterungen auf die Erforderlichkeit der AVE an deutlichen Beispielen aufmerksam. Im Besonderen wurde klargestellt, dass in den meisten anderen Bundesländern bei gleichen wirtschaftlichen Bedingungen gleichwertige und sogar niedrigere Tarife mit ver.di abgeschlossen wurden und diese die Allgemeinverbindlichkeit erhalten haben.
In der weiterführenden Diskussion wurde von den Vertretern der GÖD an die Mitglieder der Gewerkschaften im Tarifausschuss erneut appelliert, die Entscheidung zur AVE nicht, wie in der Vergangenheit immer wieder, von persönlichen Meinungen oder verbandseigenem Konkurrenzdenken abhängig zu machen. Diese Entscheidung hat gesamtgesellschaftliche Bedeutung für die Menschen im Freistaat und müsse mit Blick auf die wirtschaftliche Chancengleichheit für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen getroffen werden.
Unglaublich... und das soll wahr sein?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Veröffentlichung der Zahlen zur Betriebsratswahl bei der Fraport AG lösen ein allgemeines Kopfschütteln aus. Viele Kolleginnen und Kollegen sprechen uns an und sagen, “das kann doch nicht wahr sein“. Ja, auch wir glauben es immer noch nicht.
Bereits im Vorfeld wussten wir, das diese Wahlen, die von den Kollegen der Fraport Ground Services (FGS) und deren bestellten Wahlvorstand (Wahlvorstand FGS) eingeleitet und durchgeführt wurden, ein Hindernislauf für alle Fraport Beschäftigte werden. Dennoch sind wir überrascht was hier veröffentlicht wird.
Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann haben die bei Fraport etablierten Gruppierungen von 4695 gültigen Stimmen lediglich 919 Stimmen erhalten und die bei der FGS etablierten Gruppierungen 3776 Stimmen. Rechnet man das auf die Wähler um, dann wird hier gesagt, dass bei Fraport von ca. 7500 Beschäftigten nicht einmal 12,5 % gewählt haben. Jedoch waren bei der FGS von gut 4000 Beschäftigten ca. 90 % der Beschäftigten wählen.
Und schon sind wir wieder bei dem Thema Fairness und Gleichberechtigung. Es wurden lediglich zwei Wahllokale angeboten, die Durchführung der Wahl erfolgte an einem Wochenende, für ein Großteil der Beschäftigten fast 5 Km entfernt (für die Kollegen aus dem Süden sogar etwa 12 Km) und dies mitten in der Haupturlaubszeit. Von den Randbedingungen möchten wir erst gar nicht sprechen. Fair sieht anders aus. Ja, man könnte sogar von einer „Behinderung des Wahlrechtes“ sprechen.
Nachruf
Hagen Brockmann verstorben.
Mit Betroffenheit haben wir erfahren, dass unser Freund und langjähriger Weggefährte Hagen Brockmann am 24.06.2024 nach längerer Krankheit im 71. Lebensjahr verstorben ist.
Hagen Brockmann war ein engagierter christlicher Gewerkschafter, der sich stets für die Belange der Arbeitnehmer sowie der christlichen Gewerkschaften eingesetzt hat.
Hagen Brockmann ist am 01.03.1977 in die Gewerkschaft GÖD eingetreten und wurde dem GÖD-Landesverband Niedersachsen zugeordnet.
Nach kurzer Zeit seiner Mitgliedschaft engagierte sich Hagen Brockmann bereits im Vorstand des Landesverbandes Niedersachsen. Damit verbunden war auch das ehrenamtliche Engagement für die Belange seiner Kolleginnen und Kollegen in den Personalräten seiner militärischen Dienststelle.
Mit der Eingliederung des GÖD-Landesverband Niedersachsen in den neu geschaffenen GÖD-Regionalverband Küste übernahm Hagen Brockmann im Vorstand sowohl auch im nachgeordneten GÖD - Bezirksverband Harz-Heide, ehrenamtliche Verantwortung in verschiedenen Funktionen. Zuletzt bis zu seinem Tod war Hagen als stellvertretender Vorsitzender im Regionalverband Küste und als Vorsitzender und Obmann des Prüfungs- und Einigungsgremiums im GÖD-Bundesverband tätig.
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