Aktueller Sachstand
Notlagentarifvertrag bei der Flughafen München GmbH
Wie in der letzten Veröffentlichung angekündigt, möchten wir Ihnen den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Notlagentarifvertrags bei der Flughafen München GmbH mitteilen.
Am 25.01.2022 tagte die Verhandlungsrunde vom Betriebsrat der Flughafen München GmbH und dem Arbeitgeber. Wie sich bereits im Vorfeld angedeutet hat, konnte ein Durchbruch der Verhandlungen erzielt werden.
So wie es sich derzeit darstellt, konnte im Rahmen der Verhandlungen eine deutliche Abmilderung der ursprünglich vorgesehenen Arbeitszeitreduzierung und der damit verbundenen Entgeltreduzierung erreicht werden.
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Hochwasserhilfe!!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Nachrichten aus den Schwerpunkten der Unwetterkatastrophe und die vielen Toten, Vermissten und Verletzten und das damit verbundene Leid sind erschütternd.
Zu dieser schrecklichen Unwetterkatastrophe erlaube ich mir auf eine Sonder-Spendenaktion des Flughafenverein München hinzuweisen und hierzu um Unterstützung werben.
Der unter der Führung unseres GÖD-Kollegen Thomas Bihler bestehende Verein hilft sehr unbürokratisch und schnell und die Spenden kommen zu 100 % und unmittelbar den Betroffenen zu Gute !
In Bad Neuenahr -Ahrweiler wurde u.a. auch das von uns gerne für Vorstandssitzungen und Seminare besuchte Hotel zum Sänger in Walporzheim von den Fluten zerstört. Gott sei Dank gab es im Hotel keine Personenschäden. Nach den schweren Zeiten des Lock-Down wurde durch die Fluten jetzt auch das Lebenswerk der Wirtefamilie Boden zerstört !
Mit kollegialen Grüßen
Raymund Kandler
Vorsitzender
Neue langfristige Weichenstellung für die Bundeswehr
Streitkräftebasis und zentraler Sanitätsdienst fallen weg
Berlin fra Mai 2021, wenige Monate vor der Bundestagswahl, stellte die Ministerin und der Generalinspekteur (GI) die Eckpunkte für die Zukunft der Bundeswehr vor: „Es sollen Pläne für die Zukunft sein aber keine Radikalreform“ so Annegret Kramp-Karrenbauer auf der Pressekonferenz in Berlin. Weiter sagte Sie:“ Änderungen an Personalstärke oder Standorten sind dagegen im Gegensatz zu früheren Reformen der Streitkräfte nicht geplant“.
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Reisezeiten außerhalb der täglichen Arbeitszeit sind neu geregelt
Die Anrechnung von Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
ist für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ab dem ersten März diesem Jahres in Kraft getreten. Dazu hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) § 11 Abs. 3 der Arbeitszeitverordnung (AZV) neu gefasst.
Bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ist künftig ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten zu gewähren. Dies gilt auch für Reisezeiten an Sonnabenden, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen. Bei Gleitzeit wird ein Drittel dieser nicht anrechenbaren Reisezeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wird die Dienstreise von der Wohnung angetreten oder an der Wohnung beendet, darf höchstens die Reisezeit berücksichtigt werden, die bei einer Abreise von oder der Ankunft an der Dienststätte an-gefallen wäre. Reisezeiten können nicht als Mehrarbeit im Sinne der §§ 88 und 143 Abs. 1 Satz 1 angerechnet werden.
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