Fachverband Bundeswehr ist mit neuem Vorstand zuversichtlich für die im Mai 2024 stattfindenden Personalratswahlen
Munster fra Auf der Delegiertenversammlung des GÖD Bundesfachverbandes vom 22.-24.November im Deutschen Haus in Munster wurde Andreas Franke wieder zum Vorsitzenden und Anke Vandre zur Schriftführerin gewählt. Neu ist Heiko Haja als Stellvertreter.
Der neue Vorstand hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. So soll die Information und Betreuung der Mitglieder spürbar verbessert werden. Die Aufstellung von aussichtsreichen Listen soll möglichst mit einem hohen Frauenanteil und auch jungen Mitgliedern erfolgen.
Tarifabschluss mit der opseo-Gruppe für 2024
Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen konnte für die in der opseo-Gruppe vereinten und auf die außerklinische Intensivpflege spezialisierten mittel-ständischen Pflegeunternehmen ein Tarifabschluss für 2024 erreicht werden.
Nach Zustimmung unserer Tarifkommission und der zuständigen Gremien wurden zwischenzeitlich die Tarifverträge unterzeichnet. Diese sehen folgende Eckpunkte vor:
„Nachbesserungen nötig“ - Gewerkschaft GÖD und RKT Rettungsdienst gGmbH begrüßen die Ideen der Regierungskommission - und fordern Verbesserungen in Bayern
Zu der von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung am 07.09.2023 vorgelegte Stellungnahme zur Reform der Notfall- und Akutversorgung (insbesondere Rettungsdienst und Finanzierung) nehmen die Gewerkschaft GÖD und die RKT Rettungsdienst gGmbH Stellung:
DGB und Beamtenbund verhindern Tariflohn im Sicherheitsgewerbe
Dresden, 14. Juni 2023; Die Arbeitnehmervertreter des DGB und Beamtenbundes (DBB) haben der Allgemeinverbindlichkeit für Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen nicht zugestimmt. Damit geben Gewerkschaftsvertreter etwa 7.000 nicht tarifgebundene Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe dem Lohndumping preis.
Der Tarifausschuss im Freistaat Sachsen besteht aus je drei Vertretern von Arbeitgeberverbänden und drei Vertretern der Gewerkschaften des DGB und des DBB. Sie haben über die Anerkennung der AVE in einem Mehrheitsbeschluss zu entscheiden und teilen dem zuständigen Staatsminister für Wirtschaft Arbeit und Verkehr ihre Entscheidung mit. Diese ist für den Minister bindend. Mit der AVE hätten alle Beschäftigten der Branche rechtlichen Anspruch auf die Tariflöhne. Ohne AVE gilt das nur für Mitgliedsbetriebe des BDSW und für GÖD Mitglieder.
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