Lohnsteigerungen für Beschäftigte und Auszubildende im Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen

Im Januar einigten sich die Vertreter*innen der Landesgruppe Sachsen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitsbranche im Freistaat Sachsen.

Die Sozialpartner einigten sich nach mehrfachen, vergeblichen Versuchen auf ein für alle tragbares Ergebnis. Bei einer Laufzeit vom 1. Februar 2024 bis zum Dezember 2025 wird es eine zweistufige Lohnerhöhung für die Sicherheitsmitarbeiter*innen im Freistaat Sachsen geben. In der ersten Entgeltgruppe erhalten sie 6,92% mehr Lohn von künftig 13,90 Euro und ab Januar 2025 steigt er um weitere 5% auf 14,60 Euro. Die Beschäftigten im Revier- und Interventionsdienst erhalten ab Februar 2024 7,9% mehr und ab Januar 2025 weitere 5%. Verbesserungen konnten auch bei einigen Zulagen vereinbart werden. Für die Auszubildendenvergütungen wurden ebenfalls Vergütungserhöhungen in zwei Stufen vereinbart.

„Uns war es wichtig, durch die Erhöhungen der Auszubildendenvergütung Anreize zu schaffen. Zum einen, den Beruf zu vernünftigen Bedingungen erlernen zu wollen und zum anderen, um damit dem Problem des Fachkräftemangels zu begegnen“, erklärt Manfred Loitsch, Mitglied des GÖD-Bundesvorstandes und Verhandlungsteilnehmer.

Die Tarifparteien werden gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages beantragen. „Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) werden dann endlich alle Beschäftigten von den Lohnsteigerungen profitieren“, erklärt der GÖD Verhandlungsführer Wolfgang Schneider. „Diese Entscheidung liegt leider nicht in den Händen der GÖD, sondern beim Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem dort etablierten Ausschuss“, so Schneider weiter. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass immer noch Kolleginnen und Kollegen für Hungerlöhne die Sicherheit auf den Straßen, bei Großveranstaltungen sowie in Bussen und Bahnen im Freistaat gewährleisten müssen, obwohl die Arbeitnehmerbank des AVE-Ausschusses genau das verhindern kann“, führt Schneider aus.

Er appellierte an Politik und Tarifausschuss, dass man endlich zur Vernunft kommen solle. Wer mehr Tarifbindung und Chancengleichheit fordere, muss sie auch umsetzen. Das garantiert jenen, die für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates gute Arbeit leisten auch gute und faire Löhne.

Lohnsteigerungen für Beschäftigte und Auszubildende im Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen