Schluss mit dem Machtpoker

Gemeinsamer Mindestlohn für Sicherheitsmitarbeiter muss endlich in Kraft treten

Es ist ein Trauerspiel. Seit Jahren setzt sich die GÖD für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe ein. Durch unsere kontinuierliche Tarifarbeit wurde eine für alle Betroffenen spürbare Weiterentwicklung der Tarifverträge und vor allem der Einkommen erreicht. Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) wurde im Juni 2008 der Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen und der Antrag auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Unser Mindestlohn hätte bereits ab 2009 für Rechts- und Einkommenssicherheit gesorgt. Abgesehen davon, dass jeder Beschäftigte in den unteren Lohngruppen einschneidende Lohnerhöhungen erhalten hätte, wäre in Gesamtdeutschland die Einkommensschere zwischen Ost und West merklich geschlossen worden.

Die Umsetzung des Branchenmindestlohnes war zwar in der politischen Konstellation der damals noch schwarz roten Bundesregierung nicht leicht, aber wahrscheinlich. Weil aber nicht sein kann, was nicht sein darf, hat der DGB und insbesondere ver.di alles politisch mögliche darangesetzt, einen Tarifvertrag der GÖD zu verhindern und der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit wurde durch die Gegenstimmen der DGB-Vertreter im AVE-Ausschuss abgelehnt.

Um aber den Mindestlohn doch noch zu bekommen, hat der BDWS einen zweiten Anlauf genommen und schloss, in der Hoffnung mit ver.di einen scheinbar starken Partner zu haben, einen neuen Mindestlohntarifvertrag ab. Dummerweise wurde übersehen, dass die politische Lage sich verändert hatte. Der Einfluss von DGB und ver.di verlor an Bedeutung.

Ende Oktober 2010 tagte der Tarifausschuss des Bundes und sollte über die Einführung des „ver.di“ Mindestlohnes für die Sicherheitsmitarbeiter entscheiden. Inbesondere aufgrund des Einflusses der Liberalen zeichneten sich die Gegenstimmen der Arbeitgebervertreter ab und der Auschuss tat, was man immer tut, wenn man in die Enge getrieben wird: Man vertagte die Entscheidung um noch „rechtliche Bedenken“ aus dem Wege räumen zu können.

Die GÖD fordert Politik und Wirtschaft, aber vor allem ver.di, auf endlich Politkalkül und Machtgehabe aufzugeben und gemeinsam im Interesse derer für die wir angetreten sind und für die wir alle eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung haben, zielstrebig und vor allem umgehend den Mindestlohn einzuführen. Alle müssen an einen Tisch und jeder soll nun endlich seine Pflicht erfüllen.

Wir sind zwischenzeitlich nochmals auf den BDWS zugegangen und haben unsere Bereitschaft zu einem neuen, gemeinsam mit allen Tarifparteien – BDWS, ver.di und GÖD –unter den neuen Gesichtspunkten abzuschliessenden Tarifvertrag erklärt, um diesen dann gemeinsam mit dem Antrag zur Allgemeinverbindlichkeit beim Arbeitsministerium einzureichen.

Die Gewerkschaft ver.di ist nun gefordert, ihre Widerstände gegen einen gemeinsamen Tarifabschluss mit der GÖD aufzugeben. Damit wären die verbleibenden Risiken zu Tarifkonkurrenzen für einen Mindestlohntarifvertrag ausgeräumt und der Mindestlohn auf die breitmöglichste Basis gestellt.

Wolfgang Schneider