Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Unter dem Motto „Wir starten durch“ hat sich die GÖD an dem Warnstreik zur Verbesserung der Einkommenssituation der Landesbeschäftigten beteiligt. Die Teilnahme der zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst hat Wirkung gezeigt. Tarifergebnisse stellen aber immer zwei Seiten einer Medaille dar. Wir müssen auf der einen Seite feststellen, dass wir nicht alles haben durchsetzen können, auf der anderen Seite jedoch haben wir, unter den Vorzeichen der TdL Verhandlungsführung, die „Nullrunde“ durchbrechen können. Und das ist ein klarer Erfolg! Das Ergebnis im Überblick:

Lineare Erhöhung

- 2011: 360 Euro Einmalzahlung und ab dem 1. April 1,5 Prozent lineare Erhöhung.

- 2012: Ab dem 1. Januar 1,9 Prozent lineare Erhöhung und darauf eine zusätzliche soziale Komponente von monatlich 17 Euro.

- Für Azubis gelten die gleichen linearen Erhöhungen in 2011 und 2012, die Einmalzahlung beträgt 120 Euro und ab 2012 ein Sockel von sechs Euro.

Somit hat der Tarifkompromiss 2011 ein Volumen von 2,3 Prozent und für 2012 von 2,6 Prozent. Unter Berücksichtigung der Vereinbarung zur Entgeltordnung 2012 kommt man schließlich auf ein Volumen von 2,8 Prozent. Die Laufzeit beträgt 24 Monate, bis zum 31. Dezember 2012.

- Vereinbarungen zur Entgeltordnung

Die neue Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Hier werden wir noch gesondert informieren. Auf jeden Fall werden ungewollte Verläufe bei den Tätigkeitsmerkmalen hinsichtlich der Aufstiege korrigiert. Hier gelten vor allem die Vereinbarungen aus der Niederschrift der Verhandlungsrunden zur Entgeltordnung vom 15./16.Sept. 2009 mit der TdL

- Gefahrenzulagen und Bereitschaftsdienstentgelte

Bei Straßenwärtern und dem Küstenschutz werden alle Zulagen pauschaliert und darauf ab dem 1. Januar 2012 25 Euro zusätzlich gezahlt.

- Die Bereitschaftsdienstentgelte im KR-Bereich steigen ab 1. April 2011 um 1,5 Prozent und ab 1. Januar 2012 um weitere 1,9 Prozent.

- Übernahme Azubis

Entsprechend der tarifvertraglichen Regelung des Jahres 2009 wirken die Tarifvertragsparteien darauf hin, dass Azubis nach erfolgreich bestandener Prüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden.

- Altersteilzeit

Hier wurde eine landesspezifische Öffnungsklausel vereinbart, die vorsieht, in den einzelnen Ländern Verhandlungen zu führen.

- Übergangsversorgung bei Justiz und Feuerwehr

Auch hierzu wurde eine Verhandlungszusage von den Arbeitgebern erzielt.