Bundeskabinett beschließt Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Das Bundekabinett hat am 4. Mai eine Rechtsverordnung beschlossen, wonach für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ab 1. Juni 2011 ein gesetzlicher Mindestlohn gilt.

Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. In Deutschland betrifft dies rund 170.000 Personen.


Den Grundstein für die längst überfällige Einführung eines Mindestlohnes für das Wach- und Sicherheitsgewerbe hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) in gemeinsamer Anstrengung mit dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. (BDWS) gelegt, in dem sie die Aufnahme der Sicherheitsbranche in das Entsendegesetz erreicht hat.

Ab 1. Juni 2011 gelten in der Sicherheitsbranche regional gestaffelte Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro (in allen östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) und 8,60 Euro in Baden-Württemberg. Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg liegen die Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro.

Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 1. März 2012 und zum 1. Januar 2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro an. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2013 befristet.

Die Verordnung zum Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe wird bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Im Herbst dieses Jahres erfolgt eine Evaluierung aller Branchenmindestlöhne auf ihre Wirkung, wie dies im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Zwischenzeitlich werden von den Gewerkschaften auf Grundlage des gesetzlichen Branchenmindestlohnes Tarifverhandlungen zur Gestaltung der Entgeltsätze für die jeweiligen höheren Qualifizierungen geführt.

Dies stellt sicher, so Bundesvorsitzender Raymund Kandler, dass sich Qualifizierung und Leistung im Wach- und Sicherheitsgewerbe trotz Einführung von Mindestlöhnen lohnt und entsprechende Anreize bestehen, sich fort- und
weiterzubilden.

München, im Mai 2011