Tarifeinigung für das private Kraftomnibusgewerbe für das Land Sachsen – Anhalt

Nach langen und sehr vielen Verhandlungsrunden wurde ein neuer Manteltarifvertrag zwischen dem Landesverband der Omnibusunternehmer Sachsen – Anhalt (VSAO) und dem Bundesverband der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) vereinbart.

Dieser Manteltarifvertrag löst die Manteltarifverträge vom 01. Oktober 2002 für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Auszubildenden, sowie für die gewerblichen Arbeitnehmer ab, bringt mehr Rechtssicherheit und sichert für die Zukunft den Arbeitsplatz.

Der neue Manteltarifvertrag führt beide Beschäftigtengruppen zusammen und enthält wesentliche Verbesserungen.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Verpflichtung des Arbeitgebers über nachweisliche Schulungen der Lenker für das Kontrollgerät
  • Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Weiterbildung nach dem BKrFQG ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren
  • Rechtliche Klarstellung zur Wochenarbeitszeit, Wöchentliche Ruhezeit
  • Regelungen zur Kurzarbeit
  • Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Erweiterte Regelungen zur Mehrarbeit
  • Feiertagszuschlag für die Arbeit am 24.12. nach 16:00 Uhr
  • Bei geteiltem Dienst wird ein Zuschlag von jeweils € 2,50 für jede Unterbrechung die mehr als zusammenhängend 1 Stunde beträgt gezahlt.
  • Regelungen für ein Arbeitszeitkonto
  • Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgeltes; 2 Tage bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebensgefährtin, 3 Tage bei Tod des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners.
  • Alle Arbeitnehmer erhalten für die Zeit, in der sie vom Betriebssitz/Betriebsstättensitz abwesend sind folgende Spesensätze:

Abwesenheitsdauer

 

mindestens 8 Stunden

€ 6,00

mindestens 14 Stunden

€ 12,00

24 Stunden

€ 20,00

  • Alle Arbeitnehmer, die in einer Arbeitsschicht bis zu 4 Stunden im Busverkehr eingesetzt sind, erhalten für jede geleistete Sunde einen Zuschlag von € 0,35 je Stunde.
  • Aufnahme einem Qualitäts- und Leistungsbezogenen Lohnzuschlag durch vier Leistungsstufen für 1a Qualität der Arbeit, 1b Engagement/Einsatzbereitschaft, 2a Organisation der Arbeit/fachliche Kompetenz und 2 b Teamorientierung.
  • Dieser Lohnzuschlag ist jeweils auf die Grundvergütung bezogen und führen bei der Erfüllung der Merkmale in 1 ab dem 01.05.2011 und 2 ab dem 01.01.2012 zu einem Lohnzuschlag von jeweils 0,10 €/Std.

 

Der neue Manteltarifvertrag tritt zum 01.05.2011 in Kraft und wurde von den Beschäftigten der Branche und unseren Fachleuten gestaltet.

 

Sie selbst sollen da mitreden, sich selbst einbringen und mitbestimmen.
Gestalten wir die Zukunft mit Ihrer Mitgliedschaft zur GÖD gemeinsam
.
Nutzen Sie Ihre Chance zur konstruktiven Veränderung und werden Sie Mitglied der GÖD!

 
 
Gregor Targowski