Notlagentarifvertrag für Flughäfen
Einkommensverlust inklusive?

Anfang Dezember 2020 haben sich die verhandelnden Gewerkschaften (ver.di und dbb) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Sicherung der Arbeitsplätze während der Corona-Pandemie auf einen bundesweit geltenden Notlagentarifvertrag für Flughäfen geeinigt. Flughäfen, die diesen Tarifvertrag (TV) nicht anwenden wollen mussten dies bis zum 11. Dezember 2020 schriftlich erklären.

Was bedeutet dieser Tarifvertrag für den Flughafen München?

Zuallererst das „Positive“ dieses TV. Betriebsbedingte Kündigungen können unter Umständen bis zum Ende der Laufzeit des Notlagen-TV, längstens bis 31.12.2023, ausgeschlossen sein. Eine Revisionsklausel regelt die Bedingungen, die zu einem Kündigungsrecht der TV-Parteien für jeden einzelnen Flughafen oder zu vorgezogenen Entgelterhöhungen bei positiver Entwicklung der Passagierzahlen führen.

Die Beschäftigten erhalten noch im Dezember dieses Jahres eine steuer- und abgabenfreie „Corona-Sonderzahlung“ in folgender Abstufung:

  • Entgeltgruppen 1 – 3 erhalten 800,--€
  • Entgeltgruppen 4 – 6 erhalten 750,--€
  • Entgeltgruppen 7 – 8 erhalten 700,--€
  • Entgeltgruppen 9a – 12 erhalten 400,--€
  • Entgeltgruppen 13 – 15 erhalten 300,--€.

Ob es in der jetzigen Situation, in der sich der Flughafen München befindet, diese finanzielle Belastung für den Arbeitgeber gut oder schlecht ist, muss jeder für sich entscheiden. Derzeit muss der Arbeitgeber zur Deckung seiner finanziellen Verpflichtung Kredite in Millionenhöhe aufnehmen. Dies geschieht nicht ohne Grund, denn leider fehlen uns Passagiere, das heißt Kunden, die unsere Löhne und Gehälter finanzieren.

Folgenden Entgelterhöhungen wurden vereinbart:

Die „normale Erhöhung“ zum 01.03.21 um 1,4%, mindestens 50,--€, wird für den Flughafen München verschoben, und zwar auf den 01.10.22.

Die Erhöhung von 1,8% zum 01.04.22 wird für den Flughafen München auf den 01.04.23 verschoben.

Genauer betrachtet - welche negativen Aspekte hat dieser Notlagentarifvertrag für die Kolleginnen und Kollegen?

Zum Thema Zusatzversorgung: Hier wird ab dem 01.01.2021 der Arbeitgeber um 0,8 % entlastet. Dieser Beitrag muss von den Beschäftigten selbst getragen werden. Dies gilt bis zum Auslaufen des Notlagen-TV.

Dieser Tarifvertrag bedingt ebenfalls, dass die Jahressonderzahlung der Jahre 2021 bis 2023 nicht bei der Berechnung von zukünftigen Betriebsrentenansprüchen (ZVK) berücksichtigt wird.

Ab dem Jahr 2022 kann die Wochenarbeitszeit befristet um 6% abgesenkt werden, mindestens aber um eine Stunde, maximal auf 36,66 Stunden / Woche. Damit verringert sich das monatliche Entgelt entsprechend. Für Teilzeitbeschäftigte erfolgt die Absenkung nicht unter 18 Stunden pro Woche. Für Mitarbeiter in Altersteilzeit gelten besondere Regelungen. Es ist davon auszugehen, dass für die nach dem Personalabbau in den Unternehmen noch beschäftigten Mitarbeiter, es zu massiven Arbeitsverdichtungen kommen wird.

Gewinnbeteiligungen sind für die Laufzeit des TV ausgeschlossen.

Ergänzend muss genannt werden, dass beispielsweise seit Jahren mehrere Sanierungstarifverträge, mit all seinen negativen Auswirkungen, für die FMG und Alt-GH gelten. Auch dürfen Themen, wie der Verzicht auf die leistungsorientierte Bezahlung (LOB, § 18 TVöD) am Flughafen München seit 2010, der Entfall von Urlaubsgeld und anderen Kürzungen hier nicht unerwähnt bleiben.

Am Ende alles gut??

Diese Vorab-Info wäre nicht vollständig ohne den Hinweis, dass derzeit innerbetriebliche Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber laufen. Hier soll über sozialverträgliche Angebote das Personal nicht unwesentlich reduziert werden.

Konkret sollte sich kein Beschäftigter in Sicherheit wiegen. Dies wäre nur eine trügerische Sicherheit, da die Arbeitgeber bei anhaltend schwierigen Rahmenbedingen diesen Tarifvertrag kurzfristig kündigen können. Somit wäre der vermeintliche Kündigungsschutz der Kollegen vom Tisch.

Bei Rückfragen meldet euch gerne bei uns.

Landesfachverband Flughäfen Bayern

Marcus Mengel
1. Vorsitzender



Marco Druschinski
2. Vorsitzender